Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz-Respiratorium, Lieferung und Montage von Labormöbeln, Vergabenummer 32000227OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Parkallee 1-40
Ort: Sülfeld
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23845
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-borstel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz-Respiratorium, Lieferung und Montage von Labormöbeln, Vergabenummer 32000227OV
Das Forschungszentrum Borstel plant den Neubau eines Forschungsgebäudes. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Montage von folgenden labortechnischen Einrichtungen:
— ca. 100 Laborspülen und Hygienebecken (Edelstahl und Steinzeug);
— ca. 420 Labortische (Malamin und Steinzeug);
— ca. 21 Laborabzüge;
— ca. 500 Medienzellen;
— ca. 350 m Medien-Wandkanal;
— ca. 350 Hochschränke (offen oder mit Flügeltüren);
— ca. 65 Ablageborde, jeweils;
— ca. 80 Laborhochschränke und Laborregale;
— ca. 440 Laborunterfahrcontainer (verschiedene Größen);
— ca. 65 Sicherheitsschränke bzw. Sicherheitsunterschränke für Lösungsmittel bzw. Gasflaschen;
— ca. 400 Medienentnahmestellen (Wasser und Gase);
— ca. 60 Klein-Durchlauferhitzer;
— ca. 200 Laborstühle.
Sülfeld
Siehe II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Laborgebäudes, Leibniz-Respiratorium, Lieferung und Montage von Labormöbeln, Vergabenummer 32000227OV
Postanschrift: Industriestraße 2
Ort: Uetze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31331
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.koettermann.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.“
Ort: Sülfeld
Land: Deutschland