Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borg 2
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen
Die Realschule Lüdinghausen und die Gemeinschaftshauptschule Lüdinghausen werden umgewandelt in eine Sekundarschule. Da zusätzliche Sport- und naturwissenschaftliche Kapazitäten benötigt werden, werden eine dreifach teilbare Zweifach-Sporthalle nebst zugehörigem Umkleide- und Sanitär-Trakt, sowie naturwissenschaftliche Räume errichtet.
59348 Lüdinghausen
Ausschreibung für Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung und Baustelleneinrichtung.
Die Ausführung erfolgt nacheinander in 7 Bauabschnitten, so dass die Arbeiten in dem Zeitraum von Oktober 2020 bis Juli 2023 ausgeführt werden.
Die Baustelleneinrichtung umfasst ca. 500 m2 in den Außenanlagen jedes Bauabschnittes und umfasst die jeweilige Flächenbefestigung, Stellung von Bauzäunen und WCs, sowie die Schutzmaßnahmen am Bestand sowohl im Innenraum als auch an der Fassade.
Es werden 6 Bauabschnitte mit ca. 1 000 bis 1 500 m2 Grundfläche und 1 Bauabschnitt mit ca. 3 000 m2 bearbeitet.
Bei den Abbrucharbeiten handelt es sich um die Demontage von Einbauten und Innentüren, sowie den Abbruch von Boden-, Wand- und Deckenbelägen. Vereinzelt werden auch tragende und nicht tragende Wände abgebrochen.
Die Schadstoffsanierung umfasst den Ausbau und die Entsorgung von KMF belasteten AHDs, Rippenheizkörpern mit asbesthaltigen Bestandteilen und PCB-haltigen Kleinkondensatoren einschl. den dazu gehörigen Baustelleneinrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen.
Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung, Baustelleneinrichtung
Ort: Mutterstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.