„Sanierung der Grundschule Putzkau“, Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21.2-FPL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulweg 1
Ort: Schmölln-Putzkau
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schmoelln-putzkau.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Sanierung der Grundschule Putzkau“, Objektplanung Freianlagen
Das Gebäude der „Dr.-Alwin-Schade-Grundschule“ Putzkau wurde 1914 erbaut und steht unter Denkmalschutz. Die Schule wird als 1-zügige Grundschule mit Hort (max. 96 Kinder) geführt. Das Schulgebäude soll im Hinblick auf die aktuellen baurechtlichen Bestimmungen zu Barrierefreiheit, Brandschutz (2.Rettungsweg Dach/ Keller), Schallschutz etc. saniert, umgebaut und ggf. erweitert werden. Mit dem Umbau soll außerdem die bestehende Raumorganisation verbessert werden, entweder durch einen Anbau oder durch die Nutzung von Ausbaupotentialen in Dach- und Kellergeschoss. Weiterhin sind u. a. Maßnahmen zur Verbesserung des Sonnenschutzes, Erneuerung der Sanitäranlagen, Dachsanierung, statischen Sicherung und Erneuerung technischer Anlagen geplant. Im Zuge verschiedener bereits durchgeführter Teilbaumaßnahmen wurden die Fenster erneuert (2008) und eine neue Gastherme eingebaut (2017). Die Baumaßnahme ist in Bauabschnitte zu gliedern. Der Schulbetrieb wird während der Bauzeit ausgelagert. Die Freianlagen, zu denen auch ein Sportplatz nördlich des Freizeitcenters gehört, sollen neu konzipiert werden. Der vorhandene Zaun ist als Teil der denkmalgeschützten Freianlage möglichst zu erhalten. Es ist beabsichtigt, für das Bauvorhaben Fördermittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen in Anspruch zu nehmen. Das Baugrundstück umfasst die Flurstücke 351a (Schulgebäude, Pausen- und Hortflächen, 5 530 m2), 351/8 (Kleinspielfeld) und 351/6 (Laufbahn) der Gemarkung Oberputzkau. Gemäß Raumprogramm sollen insgesamt ca. 1 030 qm NUF für die Schulnutzung erreicht werden. Die Umbau-, Sanierungs- und Neubaukosten werden auf 2,6 Mio. EUR (KG 300 + 400 brutto) geschätzt; die Kosten der KG 500 auf [Betrag gelöscht] Euro brutto.
Schmölln-Putzkau
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Planungsleistungen zu vergeben: Objektplanung Freianlagen gem. HOAI §39, LPH 2-9 für die „Sanierung Grundschule Putzkau“ in Schmölln-Putzkau. Es ist vorgesehen, die Grundleistungen sowie folgende besondere Leistungen zu vergeben:
— Anzeigen von Mängeln und Überwachen von Mangelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist bei den Gewerken, bei denen der AN die Ausführung überwacht hat.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 2-4. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH): Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die LPH 2- 4 für die Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI 2013 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„Sanierung der Grundschule Putzkau“, Objektplanung Freianlagen
Postanschrift: Hauptstraße 22
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Brauhausstraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.