20 22 2CL 022 Videotore für die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene – Straße (DUSS) mbH Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA48388
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Kümmerling 22-24
Ort: Bodenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55294
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20 22 2CL 022 Videotore für die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene – Straße (DUSS) mbH
Die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene – Straße (DUSS mbH), Tochtergesellschaft der DB Netz AG, betreibt 25 Umschlagbahnhöfe (Ubf) in Deutschland. Insgesamt werden im Jahr ca. 2 Mio. Ladeeinheiten in diesen Anlagen umgeschlagen.
Um die Kapazitäten der bestehenden und projektierten Ubf zu erhöhen und den künftigen Anforderungen in der Wertschöpfungskette zu genügen, soll die Digitalisierung der Prozesse in der Straßenzu- und -ausfahrt durch Videotore unterstützt werden. Diese Anlagen sollen ankommende und abfahrende LKW und deren Ladeeinheiten automatisiert erfassen. Mit diesen Daten wird ein kompletter Workflow im Terminal Operating System der DUSS, dem Betriebsleitsystem Umschlagsbahnhöfe 2.0 (BLU), je LKW und Ladeeinheit generiert. Weiterhin sollen Bilddaten der LKW und Ladeneinheiten zur Schadensdokumentation erfasst werden.
Deutschland bundeweit
20 22 2CL 022 Lieferrahmenvertrag über Videotore zur Diagnose von Ladeeinheiten auf Straßenfahrzeuge in Umschlagbahnhöfe der DUSS mbH.
Softwarepflege und Instandhaltung während/nach der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.) – gilt auch für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil von 20 %
2. Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares. – gilt auch für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil von 20 %
3. Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. (wenn nicht zutreffend, dann bitte so erklären)
4. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in Euro/Jahr;
Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro anzugeben; gilt auch für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil von 20 %,
2. Bankauskunft, nicht älter als 9 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität); gilt auch für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil von 20 %.
1.Referenzen:
Schriftliche Erklärung über Referenzen (mindestens 2 Referenzanlagen) zu der besonderen Leistungsart: Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Probebetrieb, und Endabnahme von Videotoren zur Ladeeinheiterkennung und Zuordnung zu Lastkraftwagen. Die Referenzen sollen folgende Angaben beinhalten: Auftraggeber, Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung. Es sind nur Referenzen erlaubt, die nicht älter als Januar 2015 sind. Dabei werden Referenzen aus folgenden Bereichen berücksichtigt: Deutsche Bahn AG, Häfen, Industrieparks, Logistikunternehmen, Verladeterminals, Umschlagbahnhöfe etc.
2. Patentrechtliche Nachweise:
Erklärung, ob eigene Patente zur Leistungsart (Leistungs-/Kurzbeschreibung im Teilnahmewettbewerb) vorhanden sind. Sollten eigene Patente oder genutzte Patente von Dritten vorhanden sein, sind diese darzulegen.
3. Erklärung, dass das angebotene System einschließlich aller relevanten Komponenten (Soft- und Hardware) frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung des angebotenen Systems durch die DUSS einschränken könnten.
4. Bei ausländischen Bewerbern ist der Nachweis für eine in der Europäischen Union ansässige Vertretung zur Erbringung der Leistung an den Umschlagbahnhöfen der DUSS, sowie ein Servicestandort nachzuweisen, die im Auftrag und Rechnung des Bewerbers handeln darf.
1. sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.1.1 bis 1.3) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bewerber) vorzulegen.
Vorlage Bietereigenerklärung / Lieferantenselbstauskunft / ggf.Eignungsleihe / ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Die zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmern mit einem Leistungsanteil > 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben.
2. alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Vergabe und während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
3. weitere Hinweise sind den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 6 – Teilnahmewettbewerb) zu entnehmen.
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit Ihr verbundenen Unternehmen (AEB) – Ausgabe 1.5.2020 mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto.
Anzahlungen bei Auftragserteilung erfolgen nicht.
Als Vertragsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG (AEB) für die Lieferleistung.
Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal unter Teilnahmeunterlagen / Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar.
Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sowie Bietereigenerklärung, Lieferantenselbstauskunft, ggf. Eignungsleihe, ggf. Bietergemeinschaftserklärung sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Siehe hierzu auch die Checkliste der zurückzusendenden Unterlagen, gemäß den Bewerbungsbedingungen Pkt. 17 (ab Seite 15), und die Zusammenfassung in der Eignungsmatrix (Teilnahmeunterlagen).
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine deutsche Übersetzung zwingend erforderlich.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.