Sanierung und Erweiterung Walburgisschule – Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 83-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Walburgisschule – Elektrotechnik
Im Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung Walburgisschule sind Arbeiten im Gewerk Elektrotechnik auszuführen. Hierzu zählen: Starkstromtechnik, Kabel, Verteiler, Beleuchtung, Verlegesysteme, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlage, Nachrichtentechnik, Datennetz.
Wallfahrtsstadt Werl
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
59457
Werl Walburgisschule
Paul-Gerhard-Straße 17
59457 Werl
Im Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung Walburgisschule sind Arbeiten im Gewerk Elektrotechnik auszuführen. Hierzu zählen: Starkstromtechnik, Kabel, Verteiler, Beleuchtung, Verlegesysteme, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlage, Nachrichtentechnik, Datennetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Westweg 6
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9XQM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Siehe § 160 Abs. 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Wallfahrtsstadt Werl nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Wallfahrtsstadt Werl, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
— siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.