Umbau Schulzentrum Blomberg zur Sekundarschule – Entkernungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-204/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Blomberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Schulzentrum Blomberg zur Sekundarschule – Entkernungsarbeiten
Die Haupt- und Realschule werden abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Haupt- und Realschule wird abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut. BT-D: 3. Sanierungsabschnitt, 3-geschossiger Baukörper, ca. 1 500 m2 Nutzfläche Rückbau von: MW-Wände (ca. 11 m³), GK-Wänden/Vorwänden (ca. 116 m2), Innentüren inkl. Stahlzargen, Decken Innenbereich (ca. 1 537 m2), Decken Aussenbereich (ca. 216 m2), Bodenbeläge (ca. 1 120 m2), Einbauschränke etc..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Melle
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49324
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.