Umsetzung Schneekonzept der Sportstätten Oberhof, Errichtung einer Schneeerzeugungs- und -lagerhalle Referenznummer der Bekanntmachung: SD2020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jägerstraße 10
Ort: Oberhof
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98559
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wintersportzentrum-thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Schneekonzept der Sportstätten Oberhof, Errichtung einer Schneeerzeugungs- und -lagerhalle
Der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum plant zur Durchführung der Biathlonweltmeisterschaft im Februar 2023 die Errichtung eines 2geteilten Lagerraumes für 10 000 m3 Schnee. Auch die Erzeugung des Schnees erfolgt in dem Lagerraum. Die Ausschreibung erfolgt als Funktionalausschreibung. Die Schneeerzeugungs- und -lagerhalle wird in monolithischer Betonbauweise errichtet, besteht aus einem 50 m Durchmesser großen Rundlager, geteilt in 2 Kammern, ca. 10 m hoch, wärmeisoliert, Dachfläche zur Aufnahme einer Photovoltaikanlage. Integriert 2 Schneelager, Technikräume zur Aufnahme einer Kühlungs-, Lüftungs-, Elektroanlage inkl. Steuerung sowie 4 Schneeerzeugungsanlagen. Alternativ: Bau des Schneelagers ganz oder teilweise in Fertigteilbauweise. Alternativ: Schneeerzeugungsanlage in Kombination mit der Kälteerzeugung und Lüftung frei wählbar entsprechend Vorgabe zu Schneemengen, -qualitäten, Lagerungsbedingungen und Angabe der Betriebskosten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum plant zur Durchführung der Biathlonweltmeisterschaft im Februar 2023 die Errichtung eines 2geteilten Lagerraumes für 10 000 m3 Schnee. Auch die Erzeugung des Schnees erfolgt in dem Lagerraum. Die Ausschreibung erfolgt als Funktionalausschreibung. Gesucht wird ein Baubetrieb als Totalunternehmer. Die Schneeerzeugungs- und -lagerhalle wird in monolithischer Betonbauweise errichtet, besteht aus einem 50 m Durchmesser großen Rundlager, geteilt in 2 Kammern, ca. 10 m hoch, wärmeisoliert, Dachfläche zur Aufnahme einer Photovoltaikanlage. Integriert 2 Schneelager, Technikräume zur Aufnahme einer Kühlungs-, Lüftungs-, Elektroanlage inkl. Steuerung sowie 4 Schneeerzeugungsanlagen. Alternativ: Bau des Schneelagers ganz oder teilweise in Fertigteilbauweise. Alternativ: Schneeerzeugungsanlage in Kombination mit der Kälteerzeugung und Lüftung frei wählbar entsprechend Vorgabe zu Schneemengen, -qualitäten, Lagerungsbedingungen und Angabe der Betriebskosten. Neben der baulichen Hülle nebst Außenanlagen ist die entsprechende Technik zur Schneeerzeugung, Lüftung und Kühlung sowie zur gesamten Stromversorgung und Steuerung zu planen und komplett zu errichten und nach Probebetrieb und anschließender Schneeerzeugung fertig zu übergeben. Nach Fertigstellung ist die Erstbefüllung der Schneeerzeugungs- und -lagerhalle zu begleiten und das Lager voll mit Schnee befüllt dem Bauherrn zu übergeben. Ausführungszeiten, ab März 2021, bauliche Fertigstellung aller Anlagen Juli 2022, 4 Wochen Probebetrieb mit anschließender Herstellung von 10 000 m3 Schnee, danach Abnahme der Gesamtleistung, spätester Termin der Gesamtabnahme 30.11.2022. Auf den Terminzwang wegen Durchführung der Weltmeisterschaft im Februar 2023 wird hingewiesen.
Die Rohbauleistungen sind vom Bieter selbst oder von einem Mitglied der Biergemeinschaft zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt (siehe auch gemäß VOB/A § 6a EU (1)):
— Nachweis Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate sein,
— Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Absicht des Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gem. § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressorcen von Dritten zurückgreifen will, so sind die entsprechenden Angaben und Erklärungen auch von dem Dritten vorzulegen. Darüber hinaus ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem zur Verfügung steht.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt (siehe auch gemäß VOB/A § 6a EU (2)):
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %; jährlicher Mindestumsatz 15 Mio. EUR netto (vom Steuerberater bestätigt),
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gem. § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressorcen von Dritten zurückgreifen will, so sind die entsprechenden Agaben und Erklärungen auch von dem Dritten vorzulegen. Darüber hinaus ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem zur Verfügung steht.
Darüber hinaus ist folgender Nachweis mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis Haftpflichtversicherung des Bieters (Haftpflicht je Versicherungsfall in Höhe von mind. 5 Mio. EUR netto, zweifach maximiert).
Folgende Formblätter sind nach § 12a ThürVgG vom Bestbieter auf Verlangen vorzulegen:
— Verpflichtungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach §12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen,
— Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 u. 15 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG).
Zu Umsatz: Mit dem Angebot ist vorzulegen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %; jährlicher Mindestumsatz 15 Mio. EUR netto (vom Steuerberater bestätigt).
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt (siehe auch gemäß VOB/A § 6a EU (3)):
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (als tabellarische Aufstellung).
— Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Vertrages verfügt.
— Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Name/Firma der Unterauftragnehmer. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gem. § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressorcen von Dritten zurückgreifen will, so sind die entsprechenden Angaben und Erklärungen auch von dem Dritten vorzulegen. Darüber hinaus ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem zur Verfügung steht. Darüber hinaus sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis über den Einsatz von Fachkräften bei Bauleitung und Baustellenpersonal zum Führen einer ÜK 2-Baustelle,
— Namentlich zu benennender Projektleiter und dessen Stellvertreter mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung (Nachweise vorlegen).
Bezüglich Referenzen: Mit dem Angebot ist je eine Referenz vorzulegen zu:
— Baumaßnahmen in der TWSZ III,
— Bauvorhaben größer 7 Mio. EUR netto und Bauzeit von 15 Monaten mit Winterbau,
— Durchführung von Bauvorhaben mit Lager- oder Nutzraum mit intergrierter Kälteanlage mit Schneeerzeugung,
— Bau von wasserdichten Behältern nach ZTV-W mit mindestens 5 000 m3 Einzelfassungsvermögen,
— Kälteanlage mit mind. 200 kW im Bereich der Schneeerzeugung (Innenaufstellung),
— Schneeerzeugungsanlage.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Abrechnungssumme; es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B angenommen. Zeit der Mängelansprüche: 4 Jahre für Gesamtmaßnahme. Die Mängelansprüchebürgschaft ist für die gesamte Mängelansprüchezeit zu hinterlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung (Submission) von der Vergabestelle beantwortet.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.