Errichtung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes-Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: BZVP-2020-EU-004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg (Holstein)
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24217
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-probstei.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg (Holstein)
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-probstei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes-Vermessung
Vermessungsleistungen zwecks der Erfüllung der Dokumentationspflichten nach der GIS-Nebenbestimmungen Version 3.1 vom 1. November 2016 und für die Projektabrechnung im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau.
24217 Schönberg (Holstein)
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 5.768 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 7.249 Haushalten sowie 645 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie. Die 3 Ausbaulose beinhalten hierbei ca. 314 km Tiefbautrassen.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, die erforderlichen Vermessungsleistungen zwecks der Erfüllung der Dokumentationspflichten nach der GIS-Nebenbestimmungen Version 3.1 vom 1. November 2016 und für die Projektabrechnung im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau, durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll,
— Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen die Formblätter, Erklärungen und Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind einzureichen,
— Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage der Formblätter, Erklärungen und Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
1. Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten 6 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der Anforderungen und der Nutzungsart vergleichbar sein. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 Referenzen in der Reihenfolge der Anlagennummern seiner Auswahl zugrunde legen.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers.
5. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder aber die in Abschnitt III.1.2) aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen..
— Eigenerklärung, zur Anzahl der geforderten Messtrupps,
— Eigenerklärung zum Umgang mit GiS,
— Benennung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstungen (Mindestanforderungen: technische Ausrüstung für satellitengestützte Positionerung und tachymetrische Einmessung).
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach VGSH
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D441872380 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]