Sanierung der Schule Stadtsteinach, Fachplanung TA Los 1 Anl.gr. 1 bis 3, Los 2 Anl.gr. 4 und 5 die Fachplanung Technische Ausrüstung betrifft.: Planung, Ausschreibung, Örtliche Bauüberwachung und Objektbetreuung. Los 1 Anl.gr. 1, 2, 3, Los 2 Anl.gr. 4, 5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtsteinach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtsteinach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Schule Stadtsteinach, Fachplanung TA Los 1 Anl.gr. 1 bis 3, Los 2 Anl.gr. 4 und 5 die Fachplanung Technische Ausrüstung betrifft.: Planung, Ausschreibung, Örtliche Bauüberwachung und Objektbetreuung. Los 1 Anl.gr. 1, 2, 3, Los 2 Anl.gr. 4, 5
Die Stadt Stadtsteinach beabsichtigt die Sanierung der Schule Stadtsteinach. Beauftragt werden soll die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9); Objektanschrift ist die Alte Pressecker Straße 18 in 95346 Stadtsteinach.
Für die Lphen 1 bis 7 nach § 55 Abs.1 HOAI 2013; Geschäftssitz des Auftragnehmers. Lphen 8 u. 9 nach § 55 Abs.1 HOAI 2013 Baustelle in Stadtsteinach
Beauftragt werden sollen die Fachplanungsleistungen gemäß § 55 HOAI für den Umbau und die Modernisierung der Schule Stadtsteinach.
Mit Vertragsschluss wird eine abschnitts- bzw. stufenweise Beauftragung vereinbart. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1 und 2. Die Leistungsstufe 2 die Leistungsphasen 3 und (4 soweit erforderlich), die Leistungsstufe 3 die Leistungsphasen 5 bis 7 und die Leistungsstufe 4 die Leistungsphasen 8 und 9. Mitzuverarbeitende Bausubstanz entfällt, da alle Anlagen neu installiert werden. Die Besonderen Leistungen, dies sind die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung und die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9. Diese werden nach Bedarf abgerufen. Die Zuarbeit zum Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes ist Grundleistung der Leistungsphasen 3 und 4 (Bestandteil der Baugenehmigung). Der Prüfsachverständige Brandschutz wird bauseits beauftragt. Im Einzelnen sind die zu bearbeitenden Gebäude bzw. Gebäudeteile aus dem der Ausschreibung beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistungen der Lph 9, die über die Grundleistungen hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Gegenstand des Auftrags ist zunächst die Bearbeitung der Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2). Der Auftraggeber behält sich vor, die weitere Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken und diese in Abhängigkeit von der Fortführung der Maßnahme stufenweise abzurufen.
— Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphasen 3 und (4), nach § 55 HOAI,
— Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7, nach § 55 HOAI,
— Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 nach § 55 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Untersiemau
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96253
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten der Mustervertrag Technische Ausrüstung,mit den Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für Architekten/Ingenieure, gemäß HAV-KOM (Muster sind den Ausschreibungsunterlagen angefügt).
Es gilt die HOAI in der bei der Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit nicht durch das EuGH Urteil vom 4.7.2019 für unwirksam erklärt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.