ESN – Fahrzeug für Kanalreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 212, Gd - ESN 01/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
ESN – Fahrzeug für Kanalreinigung
Fahrzeug für Kanalreinigung
— Los 1: 3-Achs LKW-Fahrgestell und
— Los 2: Fahrgestellaufbau.
Es können Los 1 und 2 an einen Bieter vergeben werden oder die Losen werden an unterschiedliche Bieter vergeben.
3-Achs LKW-Fahrgestell
Klärwerk Neustadt an der Weinstraße
Im Altenschemel 42a
67435 Neustadt an der Weinstraße
Beschaffung eines Fahrzeugs für die Kanalreinigung für den Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
Los 1: Lieferung von einem 3-Achs LKW-Fahrgestell.
Weitere Angaben zur Ausführungsfrist:
— Los 1: bis 28.2.2022,
— Los 2: bis 30.9.2022 (ab zur Verfügung Stellung des Fahrgestells spätestens 7 Monate bis Fertigstellung).
Fahrgestellaufbau
Neustadt an der Weinstraße
Beschaffung eines Fahrzeugs für die Kanalreinigung für den Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
Los 2: Lieferung und Montage eines Saug-Druckspülaufbaus zur Montage auf einem 3-Achs LKW-Fahrgestell.
Weitere Angaben zur Ausführungsfrist:
— Los 1: bis 28.2.2022,
— Los 2: bis 30.9.2022 (ab zur Verfügung Stellung des Fahrgestells spätestens 7 Monate bis Fertigstellung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber und Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind,entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in einer Eigenerklärung zur Eignung möglich.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung Eignung kann über folgenden Link eingesehen werden:
https://cloud.neustadt.eu/d/51c0f55401d8496fb64d/
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für Los 2:
Eine Referenzliste über min. 5 Fahrzeuge, die in den letzten 3 Jahren in vergleichbarer Ausstattung geliefert wurden, ist mit dem Angebot abzugeben. Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht wurden oder Referenzen die älter als 3 Jahre sind, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Referenzen mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Auftragsgegenstand und Auftragszeitraum angeben.
Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung muss ein Refernzfahrzeug vorgeführt werden beim Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße, welches die Vorgaben der kompakten Bauweise mit den vorgegebenen Antriebseinheiten, Auslegersystem, LS-Hydraulikanlage, Geschwindigkeitsregelanlage mit Datenspeicher und automatische Spüldatendokumentation über Übertragung in ein GIS vom fest verbauten Bedienstand am Fahrzeug, Bedienung und Steuerung, Erfassung der Spülstrahlleistungsdichte und Verkleidungskonzept mit integriertem Schranksystem erfüllt.
Wenn der Aufforderung nicht innerhalb der geforderten Frist nachfgekommen wird, kann die Leistungsbeschreibung nicht gewertet werden.
Für beide Lose:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung Eignung kann über folgenden Link eingesehen werden:
https://cloud.neustadt.eu/d/51c0f55401d8496fb64d/
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/