Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Küchentechnische Anlage (Mensaküche) Referenznummer der Bekanntmachung: 0471/460.561:002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Graben-Neudorf
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.graben-neudorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.graben-neudorf.de/index.php?id=73
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Küchentechnische Anlage (Mensaküche)
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Küchentechnische Anlage (Mensaküche).
Fröbelstr. 1
76676 Graben-Neudorf, OT Neudorf
Allgemeine Informationen: Im Ortsteil Neudorf der Gemeinde Graben-Neudorf entsteht eine neue Kindertagesstätte für insgesamt 9 Gruppen für die Betreuung von Kindern im Alter von 0,5 bis 6 Jahren. Das Gebäude hat 2 Vollgeschosse und ist teilunterkellert. Es sollen insgesamt rund 160 Kinder betreut werden. Die Betreuung untergliedert sich in einen U3-Bereich, für Kinder im Alter von 0,5 bis 3 Jahre mit 3 Gruppen, und in einen Ü3-Bereich, für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren mit 6 Gruppen. Das Betreuungsangebot reicht von Regel- über VÖ- bis hin zu Ganztagesgruppen. Neben den Gruppen-, Intensiv- und Schlafräumen ergänzen folgende Räume das Raumprogramm:
— Küchenbereich mit Lagerräumen, Umkleide und dem Essbereich,
— verschiedene WC-Anlagen,
— Büro-, Aufenthalts-, Besprechungs- und Lagerräume,
— Stiefelschleuse, Mehrzweckraum.
Die Inbetriebnahme erfolgt zum 2.8.2021.
Beschreibung der Beschaffung:
Ca. 35 qm Küchenausstattung aus Edelstahl als Einbaumöbel bestehend aus:
Schränke, Einlagen, Arbeitsplatten, Spülen, Waschtisch, Haube;
Küchengeräte: 1 Industriespülmaschine, 1 Elektro-Herd.
Es ist außerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist zu vergeben. Die für die Inspektion und Wartung angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden in die Wertung des Angebotes für die Herstellung der Anlage einbezogen.
1. Es gelten folgende Einzelfristen als verbindliche Vertragsfristen:
— Montageplanung: 1.3.2021-22.3.2021,
— Aufmaß: 5.4.2021-11.4.2021,
— Produktion: 12.4.2021-30.5.2021,
— Montage: 31.5.2021-13.6.2021.
2. Weitere wichtige Termine:
Im Juli 2021 erfolgen die behördlichen Abnahmen und die Erlangung der Betriebserlaubnis.
Die Inbetriebnahme der 9-gruppigen Kindertagesstätte erfolgt zum 2.8.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Küchentechnische Anlage (Mensaküche)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx