Fachplanung Elektrotechnik zur Sanierung mit Erweiterungsbau und Umnutzung als Kita an der „Alten Schule“ in Aßlar Referenznummer der Bekanntmachung: KASA/2020/3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aßlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Elektrotechnik zur Sanierung mit Erweiterungsbau und Umnutzung als Kita an der „Alten Schule“ in Aßlar
Fachplanung Elektrotechnik gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI, Leistungsphasen 1-9 zur Sanierung mit Erweiterungsbau und Umnutzung als Kita an der „Alten Schule“ in Aßlar nach den Förderrichtlinien zum Investitionspakt Soziale Integration im Quartier.
Aßlar
DEUTSCHLAND
Die Stadt Aßlar ist Träger von 9 städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen und arbeitet darüber hinaus mit 2 Trägern im Bereich „Betreute Grundschule“ zusammen. Die Ziele einer „möglichst ausreichenden Anzahl entsprechender Plätze“ und „möglichst gute Ausstattung und pädagogische Angebote in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Aßlar“ werden ständig verfolgt. Derzeit werden in diesen Einrichtungen (Krippen, Kindertagesstätten und Horte) ca. 750 Kinder betreut.
Der Magistrat der Stadt Aßlar, vertreten durch die Bauverwaltung, plant in dieser Funktion die Sanierung mit Erweiterungsbau und Umnutzung der denkmalgeschützten „Alten Schule“ in der Kernstadt Aßlar.
Das Gebäude der sogenannten „Alten Schule“ wurde im Jahr 1897 als 3-geschossiger Massivbau mit Holzdachstuhl, errichtet. Im Jahr 2000 wurde das Gebäude zu einer Speisegaststätte umgebaut und erhielt einen ca. 60 m2 großen Küchenanbau, der jedoch für die geplante Umnutzung als Kindertagesstätte nicht herangezogen werden soll.
Die Stadt Aßlar hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die die Umnutzung der „Alten Schule“ zur Kindertagesstätte untersucht.
Im Ergebnis könnten Erd- und Obergeschoss im denkmalgeschützten Bestand für eine Kita-Nutzung ausgebaut werden. Das zentral gelegene Treppenhaus wäre brandschutztechnisch zu schotten und würde für Kinder unzugänglich bleiben. Die Obergeschoss-Räume wären dem Personal vorbehalten. Das Untergeschoss könnte der Aufstellung von Technik und als Lagerfläche dienen. Das Dachgeschoss bliebe weiter ungenutzt.
Auf dem angrenzenden Stellplatzgrundstück aus der Nutzung als Gaststätte könnte ein etwa 2-geschossiger Erweiterungsbaukörper mit Verbindungsgang an den Bestand entstehen, in dessen Erdgeschoss eine Krippengruppe untergebracht werden könnte, sowie 2 Kita-Gruppen im Obergeschoss.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Fachplanung Elektrotechnik werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-4) für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Elektrotechnik zur Sanierung mit Erweiterungsbau und Umnutzung als Kita an der „Alten Schule“ in Aßlar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)