Freizeitbad „Oase Güstrow“ Sanierung und Attraktivierung — Los BA2-S6-01 Sanitär 2. BA

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3843 / 769-109
Fax: +49 3843 / 769-510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oaseguestrow.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freizeitbad „Oase Güstrow“ Sanierung und Attraktivierung — Los BA2-S6-01 Sanitär 2. BA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45212212 Bauarbeiten für Schwimmbäder
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

— Demontage + Entsorgung 1 St. Trinkwasser- und Abwasseranlage bestehend aus:

1. Abwasserleitung DN 50 bis DN 150 ca. 600 lfdm. inkl. Form- und Verbindungsstücke,

2. Trinkwasserleitung DN 15 bis DN 100 ca. 850 lfdm. inkl. Form- und Verbindungsstücke sowie Armaturen und Dämmung.

— Neumontage 1 St. Trinkwasser- und Abwasseranlage bestehend aus:

1. Abwasserleitung aus PP Rohr DN 50 bis DN 150 ca. 650 lfdm. inkl. Form- und Verbindungsstücke,

2. 30 St. FBE und 6 St. Entwässerungsrinnen,

3. Trinkwasserleitung Edelstahl und PE DN 15 bis DN 100 ca. 1 050 lfdm. inkl. Form- und Verbindungsstücke sowie Armaturen und Dämmung,

4. 145 St. Absperr- und Regelarmaturen DN 15 bis DN 65,

— Neumontage 1 St. Warmwasserbereitungsanlage Anschlussleistung 200 kW inkl. Regelung und Speicher,

— Neumontage 3 St. Beh. Anlagen WC, WT und Dusche,

— Neumontage Einrichtungsgegenstände für 12 St. WC Anlagen, 15 St. WT Anlagen und 4 St Urinalanlagen und 16 St. Duschanlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45332400 Installation von Sanitäreinrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

Güstrow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— Demontage + Entsorgung 1 St. Trinkwasser- und Abwasseranlage bestehend aus:

1. Abwasserleitung DN 50 bis DN 150 ca. 600 lfdm. inkl. Form- und Verbindungsstücke,

2. Trinkwasserleitung DN 15 bis DN 100 ca. 850 lfdm. inkl. Form- und Verbindungsstücke sowie Armaturen und Dämmung.

— Neumontage 1 St. Trinkwasser- und Abwasseranlage bestehend aus:

1. Abwasserleitung aus PP Rohr DN 50 bis DN 150 ca. 650 lfdm. inkl. Form- und Verbindungsstücke

2. 30 St. FBE und 6 St. Entwässerungsrinnen,

3. Trinkwasserleitung Edelstahl und PE DN 15 bis DN 100 ca. 1050 lfdm. inkl. Form- und Verbindungsstücke sowie Armaturen und Dämmung,

4. 145 St. Absperr- und Regelarmaturen DN 15 bis DN 65,

— Neumontage 1 St. Warmwasserbereitungsanlage Anschlussleistung 200 kW inkl. Regelung Und Speicher

— Neumontage 3 St. Beh. Anlagen WC, WT und Dusche,

— Neumontage Einrichtungsgegenstände für 12 St. WC Anlagen, 15 St. WT Anlagen und 4 St

Urinalanlagen und 16 St. Duschanlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los BA2-S6-01 Sanitär 2. BA.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stäbelow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18198
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2021