Neubau Mensa- und Betreuungsgebäude Elsenfeld, Objektplanung nach Teil 3 HOAI §§ 34 ff., Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elsenfeld
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63820
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elsenfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mensa- und Betreuungsgebäude Elsenfeld, Objektplanung nach Teil 3 HOAI §§ 34 ff., Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Architektenleistung für den Neubau eines Mensa- und Betreuungsgebäudes für eine Grundschule und eine Mittelschule. Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 5-9. Die Beauftragung erfolgt nach §§ 33 ff. HOAI, der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Auftragsverteilung.
Markt Elsenfeld, Mühlweg 22 Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Objektplanung nach Teil III HOAI §§ 33 ff. Leistungsphasen 5-9 HOAI.
Planungsleistung, Gebäudeplanung für den Neubau eines Mensa- und Betreuungsgebäudes für eine Grund- und Mittelschule mit einer Nettofläche von ca. 1 011 m2.
Laufzeit mit LPH 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://architektei-mey.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981530
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§160 (3) GWB) sofern:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.