GWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesesellschaft der Stadt Forchheim mbH – Forchheim Nord – Archäologische Grabungen Referenznummer der Bekanntmachung: 449/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.forchheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
GWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesesellschaft der Stadt Forchheim mbH – Forchheim Nord – Archäologische Grabungen
Die Stadt Forchheim, vertreten durch die GWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Forchheim mbH, Herderstraße 1, 91301 Forchheim, vergibt Leistungen für den Oberbodenabtrag und die archäologischen Ausgrabungen im Bereich BP Nr. 2/6-4 Gebiet Forchheim-Nord – Gewerbegebiet „Breite-Süd“.
Leistungen:
Der Auftraggeber beauftragt die Grabungsfirma für den Bodenabtrag, die Dokumentation, die Ausgrabung und die Bergung.
Grundlage der fachtechnischen Arbeiten sind die aktuellen Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern sowie die aktuellen Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
Mit dem Angebot ist ein Grabungskonzept inklusive Darlegung der Vorgehensweise zu liefern, das auf die Situation vor Ort – beispielsweise hinsichtlich besonderer Befunde oder Bodenverhältnisse (Geologie) – abgestimmt ist.
Erst nach Durchführung eines sorgfältigen und vollständigen Abtrags des Oberbodens und den geforderten Sondagen (s. Lageplan) in der Fläche werden verlässliche Prognosen zum Umfang der anschließenden qualifizierten Ausgrabung möglich sein. Die Schnitte werden ggf. in Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege angepasst an die Gegebenheiten vor Ort und die Geländeeigenschaften (u.a. Böschungen).
Die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Ausführung von archäologischen Grabungen liegt vor.
Termine:
Durchführungszeitraum: 1.8.2021-31.1.2022
Grabungsbeginn: August 2021
Abschluss der Grabungen: Dezember 2021
Übergabe Dokumentation: April 2022.
BP Nr. 2/6-4 Gebiet Forchheim-Nord Gewerbegebiet „Breite-Süd“ 91301 Forchheim
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Allgemeine Angaben:
Die Stadt Forchheim, vertreten durch die GWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Forchheim mbH, Herderstraße 1, 91301 Forchheim, vergibt Leistungen für den Oberbodenabtrag und die archäologischen Ausgrabungen im Bereich BP Nr. 2/6-4 Gebiet Forchheim-Nord – Gewerbegebiet „Breite-Süd“.
Bisherige Befunde und Funde:
Auf der Gesamtfläche des BP „Forchheim Nord“ mit einer Fläche von 14,7 ha wurden bei der Voruntersuchung in den Jahren 2016-2017 insgesamt 18 Sondagen und in der weiterführenden Voruntersuchung 2020 zwei Sondagen (180 m2 mit 14 Befunden) angelegt. Im gesamten Vorhabensbereich wurden auch außerhalb der ausgewiesenen Bodendenkmäler D-4-6232-0291 (Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung) und D 4 6232-0090 (Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung) vorgeschichtliche Siedlungsbefunde mit u. a. Gruben und Pfostengruben festgestellt worden. Auf der 0,6 ha untersuchten Fläche wurden insgesamt 391 Befunde festgestellt. Die Befunddichte variiert jedoch. Im Norden der zu untersuchende Fläche ist mit einem hohen Befundaufkommen zu rechnen, während nach Süden hin die Befunddichte stark abnimmt. Dies spricht für den erfassten Randbereich der Siedlung.
Zeitstellung:
Neolithikum, Bronze- und frühen Eisenzeit.
Bei den Voruntersuchungen 2020 auf der östlich anschließenden Fläche (Sportpark Jahn) ist u. a. ein urnenfelder-/hallstattzeitliches Keramikgefäß geborgen worden, jedoch ohne erkennbaren Befundkontext.
Befundprognose:
Für die ca. 2,03 ha umfassende Untersuchungsfläche mit einem flächigen Oberbodenabtrag im Norden (s. Lageplan: rot markierte Fläche) und insgesamt neun Sondagen im südlichen Areal (zwei Sondagen optional und abhängig von der Befundsituation) sind auf der Grundlage der Voruntersuchung ca. 1500 Befunde (Siedlungsbefunden und ggf. Bestattungen) zu prognostizieren.
Leistungen:
Der Auftraggeber beauftragt die Grabungsfirma für den Bodenabtrag, die Dokumentation, die Ausgrabung und die Bergung.
Grundlage der fachtechnischen Arbeiten sind die aktuellen Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern sowie die aktuellen Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
Mit dem Angebot ist ein Grabungskonzept inklusive Darlegung der Vorgehensweise zu liefern, das auf die Situation vor Ort – beispielsweise hinsichtlich besonderer Befunde oder Bodenverhältnisse (Geologie) – abgestimmt ist.
Erst nach Durchführung eines sorgfältigen und vollständigen Abtrags des Oberbodens und den geforderten Sondagen (s. Lageplan) in der Fläche werden verlässliche Prognosen zum Umfang der anschließenden qualifizierten Ausgrabung möglich sein. Die Schnitte werden ggf. in Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege angepasst an die Gegebenheiten vor Ort und die Geländeeigenschaften (u. a. Böschungen).
Die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Ausführung von archäologischen Grabungen liegt vor.
Termine:
Durchführungszeitraum: 1.8.2021-31.1.2022
Grabungsbeginn: August 2021
Abschluss der Grabungen: Dezember 2021
Übergabe Dokumentation: April 2022
Hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung werden die in den Vergabeunterlagen enthaltene Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, sowie das Ergebnis der Voruntersuchung (M-2015-1281-1_0) und der Teilgrabung (M-2015-1281-2_0), sowie der weiterführenden Voruntersuchung auf FlstNr. 993 in Bezug genommen.
Die Ergebnisse der Voruntersuchung und Teilgrabung, sowie weiterführende Voruntersuchung werden aufgrund der Dateigrößen über folgenden Server zur Verfügung gestellt:
Ftp://rarauch.dyndns.org/
Benutzername: GWS
Passwort: GWS
Zugangsdaten, Benutzername und Passwort werden zusätzlich in den Vergabeunterlagen mit gesondertem Dokument geführt.
Die Ergebnisse der Voruntersuchung und Teilgrabung, sowie weiterführende Voruntersuchung werden aufgrund der Dateigrößen über folgenden Server zur Verfügung gestellt:
Ftp://rarauch.dyndns.org/
Benutzername: GWS
Passwort: GWS
Benutzername und Passwort werden zusätzlich in den Vergabeunterlagen mit gesondertem Dokument geführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Grabungsleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Magister/Master/Bachelor, Promotion Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Geprüfte/r Grabungstechniker/in, Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in mit abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Wissenschaftliche/r Grabungsleiter/in:
Mindestkriterium: Promotion oder Magister oder Master der Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte
Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER [Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen] C1 oder höher) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Die wissenschaftliche Grabungsleitung ist namentlich mitzuteilen.
Technische/r Grabungsleiter/in bzw. Grabungstechniker/in:
Mindestkriterium: Geprüfte/r Grabungstechniker/in (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell) oder ein/e Magister/Master/Bachelor der Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte
Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER B2/C1oder höher) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist
Die wissenschaftliche / technische Assistenz ist mit Abgabe der Bewerbung namentlich mitzuteilen.
Dokumentationsassistent/in:
Mindestkriterium: Magister/Master/Bachelor oder eine andere qualifizierte Berufsausbildung
Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER B2/C1 oder höher) (GER B2/C1) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in:
Im Fall von bodenkundlichen Fragestellungen ist ein/e Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in durch die Grabungsfirma heranzuziehen. Diese Person muss mit den archäologischen Fragestellungen vertraut sein und die in Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem BLfD und der Grabungsfirma formulierten Fragestellungen in einem Gutachten zusammenfassen. Der/Die Bodenkundler/in, Pedologen/in bzw. Geoarchäologe/in ist namentlich mitzuteilen.
Mindestkriterium: Abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie
1. Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Leistungen für archäologische Ausgrabungen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
1. Umsatz – Mindestkriterium: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr.
2. Eigenerklärungen über:
2.1.) Personalstärke:
2.1.1.) Wissenschaftliche/r Grabungsleiter/in:
Mindestkriterium: Promotion oder Magister oder Master der Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte
Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER [Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen] C1 oder höher) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Die wissenschaftliche Grabungsleitung ist namentlich mitzuteilen,
2.1.2.) Technische/r Grabungsleiter/in bzw. Grabungstechniker/in:
Mindestkriterium: Geprüfte/r Grabungstechniker/in (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell) oder ein/e Magister/Master/Bachelor der Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte
Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER B2/C1oder höher) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Die wissenschaftliche / technische Assistenz ist mit Abgabe der Bewerbung namentlich mitzuteilen.
2.1.3.) Dokumentationsassistent/in:
Mindestkriterium: Magister/Master/Bachelor oder eine andere qualifizierte Berufsausbildung
Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER B2/C1 oder höher) (GER B2/C1) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.
2.1.4.) Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in:
Mindestkriterium: Abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie.
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Grabungsleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Magister/Master/Bachelor, Promotion Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Geprüfte/r Grabungstechniker/in, Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in mit abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
2.2.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber (Büro): Archäologische Ausgrabungen (der letzten 10 Jahre, sofern der Abschluss der Archäologischen Ausgrabungen im Zeitraum 1.4.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
— Grabungen, Kurzbeschreibung der Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Funktion.
Die Berufserfahrung ist durch für die bezeichneten Personen anhand von Referenzprojekten darzustellen:
Wissenschaftliche/r Grabungsleiter/in:
Technische Grabungsleitung der Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte (mindestens 12 Monate),
Technische/r Grabungsleiter/in bzw. Grabungstechniker/in:
Grabungserfahrung als Schnittleitung oder technische Grabungsleitung (mindestens 12 Monate),
Dokumentationsassistent/in gem. Leistungsbeschreibung:
Grabungserfahrung als Schnittleitung oder technische Grabungsleitung (mindestens 12 Monate),
Grabungsfacharbeiter/in:
Mindestens 6 Monate Grabungserfahrung (z.B. auch Fachstudenten),
Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in:
Erfahrungen
— In Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie,
— in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie,
— sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte).
Jeweils mit regionalem Bezug (Bayern, insbesondere Oberfranken, Mittelfranken, Oberpfalz und ähnliche regionale Bereiche)
Die geforderten Erfahrungen im Bereich Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in können durch mehrere Referenzen belegt werden.
2.1.) Personalstärke - Mindestkriterien:
2.1.1.) Wissenschaftliche/r Grabungsleiter/in:
— Promotion oder Magister oder Master der Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte,
— Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER
[Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen] C1 oder höher) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Die wissenschaftliche Grabungsleitung ist namentlich mitzuteilen.
2.1.2.) Technische/r Grabungsleiter/in bzw. Grabungstechniker/in:
— Geprüfte/r Grabungstechniker/in (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell) oder ein/e Magister/Master/Bachelor der Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte,
— Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER B2/C1oder Höher) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Die wissenschaftliche / technische Assistenz ist mit Abgabe der Bewerbung namentlich mitzuteilen.
2.1.3.) Dokumentationsassistent/in:
— Magister/Master/Bachelor oder eine andere qualifizierte Berufsausbildung,
— Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat (Deutsches Sprachdiplom Stufe 2, Goethe-Zertifikat, TELC entsprechend der Stufe GER B2/C1
Oder höher) (GER B2/C1) falls Deutsch nicht die Muttersprache ist.
2.1.4.) Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in:
— Abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie.
2.2.) Referenzportfolio - Mindestkriterien:
— Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern der Abschluss der Archäologischen Ausgrabungen im Zeitraum 1.4.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist,
— Wissenschaftliche/r Grabungsleiter/in: technische Grabungsleitung der Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte (mindestens 12 Monate),
— Technische/r Grabungsleiter/in bzw. Grabungstechniker/in: Grabungserfahrung als Schnittleitung oder technische Grabungsleitung (mindestens 12 Monate),
— Dokumentationsassistent/in gem. Leistungsbeschreibung: Grabungserfahrung als Schnittleitung oder technische Grabungsleitung (mindestens 12 Monate),
— Grabungsfacharbeiter/in: mindestens 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten),
— Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in:
— Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie,
— Erfahrungen in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie,
— Erfahrungen in Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte),
— jeweils mit regionalem Bezug (Bayern, insbesondere Oberfranken, Mittelfranken, Oberpfalz und ähnliche regionale Bereiche),
— Die geforderten Erfahrungen im Bereich Bodenkundler/in, Pedologe/in bzw. Geoarchäologe/in können durch mehrere Referenzen belegt werden.
Archäologen, Grabungstechniker, Grabungsfacharbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-Formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), Um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen.
Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Angebote“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieser gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt). Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDV80
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.