Planungsleistungen für den Neubau eines Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums in der Stadt Höhr-Grenzhausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2624 / 104-230
Fax: +49 2624 / 104-89
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoehr-grenzhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums in der Stadt Höhr-Grenzhausen
Bei dem geplanten Baukörper handelt es sich um ein barrierefreies, zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss ohne Unterkellerung und einer Brutto-Grundfläche von ca. 2 028 qm (BGF n. DIN 277) bzw. einem Brutto-Rauminhalt (BRI n. DIN 277) von ca. 7 157 cbm. Die Beschreibung „Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum“ lässt Rückschlüsse auf die Nutzungsvielfalt des Objektes zu. In dem Gebäude sind der städtische Kinderhort (1 Gruppe), das Jugendzentrum „Zweite Heimat“ mit seinen Büro-, Beratungs- und Unterrichtsräumen und ein großer, multifunktional nutzbarer Veranstaltungsraum vorgesehen. Gepaart ist diese Nutzung mit einem Seniorencafé als Treffpunkt von Jung und Alt.
56203 Höhr-Grenzhausen
Beschaffung von Planungsleistungen für die Tragwerksplanung:
Die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Planungsleistung erfolgt im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV.
Die Leistungsphasen 1-4 (Objektplanung) sind im Zuge der Erstellung der Antragsunterlagen zur Beantragung von Zuwendungsmitteln des Landes und Bundes abgeschlossen. Der Bauantrag wurde bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Nach der Projektplanung ist der überwiegende Teil der Planungsleistungen für die erste Hälfte des Jahres 2021 vorgesehen, so dass eine Realisierung (bezugsreife Fertigstellung des Gebäudes) bis zum Herbst 2023 realisiert werden kann und muss.
Die Maßnahme ist aufgrund der gewährten und zeitlich befristeten Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz zwingend bis zum 28.2.2024 komplett abzurechnen. Aus diesem Grund hat die geprüfte Rechnungslegung sämtlicher Leistungen abschließend und vollständig bis zum 31.1.2024 zu erfolgen. Sollten die Leistungen nicht fristgerecht abgerechnet werden, ist ein Verfall von Zuwendungsmittel die Folge.
Es wird eine stufenweise Vergabe der Tragwerks-Planungsleistungen beabsichtigt. Die Leistungsstufe I umfasst die LP 1-4 und die Leistungsstufe II die LP 5-6 der HOAI § 51 in der geltenden Fassung.
Die anrechenbaren Baukosten belaufen sich, nach Kostenberechnung DIN 276, auf 1,25 Mio. EUR (Kostengruppe 300 anteilig + 400 anteilig).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung, weitere Leistungsstufen abzurufen.
Die Leistungsstufe II umfasst die LP 5-6 der HOAI § 51 in der geltenden Fassung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufe zu erbringen wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Vallendar
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Land: Deutschland
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:
— Stufe 1: Sie bewerben Sich mit den geforderten Unterlagen bis zum unter Pkt. IV.2.2) genannten Datum bei der Vergabestelle,
— Stufe 2: Nach Prüfung der Unterlagen und Zulassung zum Verfahren erhalten die geeignetsten Bewerber eine Aufforderung zur Angebotserstellung.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Enthalten die Teilnahmebedingungen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags elektronisch über die Vergabeplattform subreport“, unter dem in der Bekanntmachung (Ziffer I.3) mitgeteilten Link (Elvis ID) oder schriftlich in Textform, an die o. g. Kontaktstelle darauf hinzuweisen.
Bieteranfragen sollten spätestens 7 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, in schriftlicher Form, gestellt werden und werden grundsätzlich über die Vergabeplattform beantwortet. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Teilnahmefrist/Angebotsfrist bei der Plattform informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes von der Wertung.
Im Falle der Bewerbung einer Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die von der Bewerbergemeinschaft angebenden Kontaktdaten des bevollmächtigten Vertreters.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldernisch.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.