Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Industrierechnern im 19“ Format für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 1/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Industrierechnern im 19“ Format für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur im Sendungs- und Produktionsbereich zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19“ Format, die überwiegend für den direkten Einbau in die Sende- und Produktionsstudios bzw. über KVM-Lösungen in zentrale Geräteräume der einzelnen Rundfunkanstalten aber auch für andere Aufgaben vorgesehen sind. Die Industrierechner 19“ befinden sich im 24/7-Dauereinsatz und stellen sende- und produktionsrelevante Anwendungen bereit. Dieser Umstand erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit für die zu beschaffenden Industrierechner im 19“ Format.
Baden-Baden und siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen, Formaler Teil A, Kapitel 3.8.4 Bezugsberechtigte sowie Leistungsteil B, Kapitel 1.4 Lieferung
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Industrierechnern im 19“ Format abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung folgende öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
— Bayerischer Rundfunk (BR),
— Deutschlandradio (DR),
— ARD Sternpunkt,
— Südwestrundfunk (SWR).
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
— Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Industrierechnern (x86) im 19“ Format unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. Gewährleistung von 24 Monaten.
Optionale Leistungen sind:
— Ergänzende Ausstattungsvarianten der Industrierechner,
— Erweiterung der Gewährleistung von 24 auf 36 Monate,
— Erweiterung der Gewährleistung von 24 auf 48 Monate,
— Erweiterung der Gewährleistung von 24 auf 36 Monate Instandhaltung,
— Erweiterung der Gewährleistung von 24 auf 48 Monate Instandhaltung.
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte:
— Technische Leistungsmerkmale der Industrierechner,
— Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen,
— Logistische Leistung.
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.8.2021.
Zwei Verlängerungsoptionen um je 12 Monate
— Ergänzende Ausstattungsvarianten der Industrierechner,
— Erweiterung der Gewährleistung von 24 auf 36 Monate,
— Erweiterung der Gewährleistung von 24 auf 48 Monate,
— Erweiterung der Gewährleistung von 24 auf 36 Monate Instandhaltung,
— Erweiterung der Gewährleistung von 24 auf 48 Monate Instandhaltung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 6) ausgefüllt und unter Nennung des Firmennamens und der Rechtsform sowie der Person des Erklärenden dem Angebot beizulegen (A1.1),
— Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
—— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr) (A2.1).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
— Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Formalen Teil A, Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden,
— Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Formalen Teil A, Kapitel 4.3.2 und 4.3.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.4 vorgelegt werden,
— Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
—— Für Personenschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
Oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A3.2),
— Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3),
— Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (B3.1),
— Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters (B3.2),
— Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.3),
— Darstellung der Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.4),
—— Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in 3 Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel):
Niederer Zielerfüllungsgrad (NZ) = Minimalpkt (0 Pkte.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (MZ) = Mittlere Pkt (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15)
Hoher Zielerfüllungsgrad (HZ) = Maximalpkt (15 Pkt.)
—— Im Einzelnen bedeutet dies bei der Bewertung der:
— Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge (B3.1).
NZ = Eigenkapitalquote im Schnitt <10 % in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
MZ = Eigenkapitalquote im Schnitt >10 % und <30 % in der Periode, "
HZ = Eigenkapitalquote im Schnitt >30 % in der Periode, "
Es können maximal 15 Eignungspunkte erreichen werden.
— Für die Bewertungs-Items Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (B3.2)
NZ = schwache Bonität
MZ = mittlere bis gute Bonität
HZ = sehr gute Bonität bis hervorragende Bonität
Es können maximal 15 Eignungspunkte erreichen werden.
— Für die Bewertungs-Items Umsatzentwicklung (B3.3)
NZ = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend
MZ = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich
HZ = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreichen werden.
— Für die Bewertungs-Items Mitarbeiterentwicklung (B3.4)
NZ = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend
MZ = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleich
HZ = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreichen werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
—— Für Personenschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
Oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A3.2),
— Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3).
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt in der Wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit und Technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller (A4.1),
— Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder neuer (A4.2),
— Nachweis der Durchführung von Prüfungen zur Ausstellung von Konformitätserklärungen für die gefertigten Systeme (A4.3),
— Nachweis von 3 Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den folgenden Angaben: (A4.4).
Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 4) mit dem Angebot vorzulegen
— Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 5 zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. (A4.5)
Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage 5) mit dem Angebot vorzulegen.
— Bewertung der 3 vorgelegten Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen Referenzen zu Projekten zur Lieferung und Instandhaltung von Industrierechnern im 19“ Format in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (B4.1),
—— Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in 3 Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel):
Niederer Zielerfüllungsgrad (NZ) = Minimalpunktzahl (0 Pkte.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (MZ)= Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15)
Hoher Zielerfüllungsgrad (HZ)= Maximalpunktzahl (15 Pkt.)
—— Die Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte in nachfolgender Tabelle in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach -ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen.
— Angaben zum Auftraggeber,
— Vertragslaufzeit (Rahmenvertrag mit mind. 24 Monate),
— Projektvolumen-Größenordnung 1(mindestens [Betrag gelöscht] EUR p.a.),
— Projektvolumen-Größenordnung 2(Anzahl der ausgelieferten 19“ Rechner),
— Projektvolumen-Größenordnung 3(Anzahl der Lieferorte (min. 3)),
— Projektvolumen-Größenordnung 4(Anzahl der Bezugsberechtigten (min. 3)),
— Projektinhalt 1(Kurze Beschreibung des Warenkorbes),
— Projektinhalt 2(Kurze Beschreibung der Organisation des Helpdesks (Headcount, Verfügbarkeit, etc.)),
— Projektinhalt 3(Kurze Beschreibung der Vorgehensweise, bei Garantieabwicklung und der vereinbarten SLA).
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Wertungspunkte) - 1 bis 3 Kriterien erfüllt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Wertungspunkte) -4 bis 6 Kriterien erfüllt.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Wertungspunkte) -7 bis 9 Kriterien erfüllt.
Auch hier werden die Referenzen wieder in die oben benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Eignungspunkte erreichen können.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller (A4.1),
— Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder neuer (A4.2),
— Nachweis der Durchführung von Prüfungen zur Ausstellung von Konformitätserklärungen für die gefertigten Systeme (A4.3),
— Nachweis von 3 Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den folgenden Angaben: (A4.4)
Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 4) mit dem Angebot vorzulegen
— Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 5 zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. (A4.5)
Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage 5) mit dem Angebot vorzulegen.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt in der Wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit und Technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG),
— Formaler Teil A der VU's gem. Kapitel 3.4 Datenschutz und IT-Sicherheit ff.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.10.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]