Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf den VGN- Linien 118, 136 und 152 („Linienbündel Nr. 5“)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 911 / 9773-1368
Fax: +49 911 / 9773-1302
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf den VGN- Linien 118, 136 und 152 („Linienbündel Nr. 5“)
Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf den VGN- Linien 118, 136 und 152 („Linienbündel Nr. 5“).
Landkreis Fürth
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf den VGN- Linien 118, 136 und 152 („Linienbündel Nr. 5“). Die Leistungen umfassen die VGN-Linien:
— VGN-Linie 118 (neu): Cadolzburg – Horbach – Langenzenn (ca. 30 000 Kilometer/Jahr; Zusätzlich zu den genannten Kilometerleistungen im Festverkehr werden zwei Fahrten im Bedarfsverkehr an Ferientagen angeboten. Bei einem Abrufgrad von 100 % ergeben sich hierbei zusätzlich rund 430 Kilometer/Jahr.),
— VGN-Linie 136: Hornsegen – Cadolzburg – Langenzenn (ca. 93 000 Kilometer/Jahr),
— VGN-Linie 152: Wilhermsdorf – Cadolzburg – Zirndorf/Oberasbach (ca. 65 000 Kilometer/Jahr).
Betriebsbeginn der Verkehrsleistungen ist der 12.12.2021. Der Betrieb endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2029, also voraussichtlich am 8.12.2029.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zellingen
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4): Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).