Planungsleistungen zum Umbau und der Sanierung der ehemalige Panzerhalle zur Eingangs- und Eventhalle, Los 3 Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarburg
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6581 / 81-171
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarburg-kell.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zum Umbau und der Sanierung der ehemalige Panzerhalle zur Eingangs- und Eventhalle, Los 3 Tragwerksplanung
Vergabe von Planungsleistungen zum Umbau einer Panzerhalle in eine Eingangs- und Eventhalle im ehemaligen Kasernengelände in 54439 Saarburg Los 3 Tragwerksplanung: Leistungsphasen 1-6 und Leistungsphase 8 als besondere Leistung der Tragwersplanung gem. § 51 ff HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI.
Die ehemalige Panzerhalle befindet sich auf dem Areal der früheren Kaserne de Lattre in Saarburg. Im Rahmen der Entwicklung der Saarburg-Terrassen und der Gärten von Saarburg steht eine Umgestaltung zu einer Eingangs- und Eventhalle mit Kassenbereich, Parkshop, Ausstellungsflächen, Bistro mit Küche sowie Räumlichkeiten für Workshops und Veranstaltungen an.
Download für Los 1: www.subreport.de/E76772484; Download für Los 2: www.subreport.de/E59385253
Planungsleistungen Tragwerksplanung zum Umbau und Sanierung der ehemaligen Panzerhalle in eine Eingangs- und Eventhalle in 54439 Saarburg
ehemaliges Kasernengelände
54439 Saarburg
Das Gebäude befindet sich auf dem Areal der ehemaligen Kaserne de Lattre in Saarburg. Es bildet den Eingangsbereich für die „Gärten von Saarburg“. Dies ist ein auf Dauer angelegtes Gartenausstellungs- / Schulungsgelände und Informationspark mit verschiedenen Gartenelementen und Musterschaugärten für Gartenkultur, das barrierefrei zugänglich sein wird. Diese touristische Attraktion bietet Besuchern Inspirationen für Planung, Anlage, Pflege und Möblierung ihrer Hausgärten, Balkone und Terrassen. Dort werden sich Landschaftsarchitekten, GaLaBau-Betriebe und Hersteller von Baumaterialien, Pflanzen und Gartenausstattungen einem breiten nationalen und internationalen Publikum präsentieren. Vorbild des Ausstellungsgeländes für Gartenkultur sind „De Tuinen van Appeltern“, Europas größter Muster-Gärten-Park. Damit die Besucher des Garten-Ausstellungsgeländes bereits mit Betreten des Areals einen positiven Eindruck erhalten, soll der Eingangsbereich durch den Umbau eines Bestandgebäudes zur „Eingangs- und Eventhalle“ attraktiv gestaltet werden. Der Kassenbereich soll so konzipiert werden, dass es nicht zu langen Wartezeiten für die Besucher kommt. Gleichzeitig soll die Halle mit weiteren Funktionen wie z. B. Infoschalter, Parkshop, kleines Bistro mit angeschlossener Küche, Räumlichkeiten für Seminare / Workshops und Veranstaltungen sinnvoll ergänzt werden Darüber hinaus sind Schaukochveranstaltungen zum Thema gesundes Essen geplant. Dies macht den Einbau einer entsprechenden Küche in der „Eingangs- und Eventhalle“ notwendig. Das Innenraumkonzept sieht vor, die Wahrnehmung einer großen Halle, in der kleine „Häuser“ nach einem sog. Raum-im-Raum Prinzip untergebracht werden, mit der Wahrnehmung der kleinteiligen Vielfalt zu kombinieren. Dadurch entsteht ein vielseitiger Veranstaltungsort mit großen, flexiblen und offenen Räumen sowie kleine Taschen und Nischen, die es vom Besucher zu entdecken gilt. Ziel ist, so viel wie möglich des Charakters der Panzerhalle zu erhalten (z. B. Fenster, Tore). Die Krananlage in der Halle soll ebenfalls als wichtiges Gestaltungselement erhalten bleiben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziff. II 1. 4 bezeichneten Leistungen vorgesehen (Siehe § 3 Ziff. 3.2. des Vertrages).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66540
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziff. I.3. genannten Link. Es erfolgt kein Versandt der Vergabeunterlagen per Post.
3.2. Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsschreiben und das Formblatt für das Honorarangebot zu verwenden.
3.3. Rückfragen von Bietern werden ausschließlich über die Vergabeplattform subreport Elvis (Link in Ziff. I.3.) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die Vergabeplattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
3.4. Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 23.3.2021 bei der Vergabestelle über die Plattform einzureichen.
3.5. Bieterinformationen zum Vergabeverfahren werden fortlaufend unter dem in Ziff. I.3. genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert zu informieren.
3.6. Die Kosten für den Teilnahmeantrag werden nicht erstattet.
3.7. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gem. § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht elektronisch in Textform eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe (Bsp. per E-Mail) führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.
3.8. Die in Ziff. II.2.7 genannte Vertragslaufzeit (einschl. LP 9) stellt eine voraussichtliche Frist dar. Es gelten die in § 7 Ziff. 7.3. der Verträge (Lose 1,2 und 3) genannten verbindlichen Vertragstermine.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberüht.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]