RAMS_KIGA_OBJPL_BvA Referenznummer der Bekanntmachung: RAMS_KIGA_OBJPL_Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ramsau
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-ramsau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gemeinde-ramsau.de
Abschnitt II: Gegenstand
RAMS_KIGA_OBJPL_BvA
Planungsleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI für die "Erweiterung und Anpassungsmaßnahmen für den Kindergarten Ramsau"
Gemeinde Ramsau bei Berchtesgaden Im Tal 2 83486 Ramsau
Durch stetig steigende Kinderzahlen ist es erforderlich den bestehenden Kindergarten zu erweitern. Dies soll durch Anbau eines weiteren Gebäudetrakts an das bestehende Kindergartengebäude erfolgen. Darüber hinaus sind zur Unterbringung des erforderlichen Raum- & Bedarfsprogramms entsprechende Anpassungsmaßnahmen im Bestand vorzusehen.
Da sich in naher Zukunft zudem aufgrund der Anforderungen an eine schulische Ganztagesbetreuung ggf. der Bedarf für einen weiteren Ausbau ergibt, sind zusätzliche Anbaumöglichkeiten vorzusehen. Der Bereich, in dem bisher die Krippenplätze untergebracht sind, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und kann den aktuellen Bedarf an Krippenplätzen nicht mehr abdecken. Es fehlen ein eigener Zugang, ein eigener Wasch- und Wickelraum und ein gesonderter Schlaf- und Bewegungsraum. Auf der Nordseite der bestehenden Gebäude (Kindergarten, Turnhalle und Schule) soll ein Erweiterungsbau errichtet werden, in dem insgesamt 25 Krippenplätze untergebracht werden können. Es sollen hierfür jeweils zwei Gruppenräume für 12 bis 13 Personen, d.h. insgesamt 4 Gruppenräume zur Verfügung stehen. Der Bewegungsraum soll so konzipiert sein, dass dieser auch als Raum für eine kleine
Kindergartengruppe verwendet werden kann. Weiterhin ist ein Büroraum für die Kindergartenleitung (ca. 10 qm) notwendig.
Für die Mittagsverpflegung werden eine ausreichend dimensionierte Aufbereitungsküche und ein Essraum, in dem 20 Kinder verpflegt werden, benötigt. Hier sollte sichergestellt werden, dass auch in Zukunft eine Mitnutzung der Küche und des Essraumes durch Schulkinder der Grundschule ab dem Jahr 2025 erfolgen kann.
Idealerweise sollte für diesen Bereich ein direkter Zugang aus der Grundschule geschaffen werden. Für die Krippenkinder sollte der Zugang zu beiden Spielbereichen (Südseite und Nordseite des Kindergartengebäudes) möglich sein.
Die freiwerdenden Räume im Bestand sollen zur Verbesserung für die Unterbringung der 50 Kindergartenplätze verwendet werden. Mit der Erweiterung müssen die Vorgaben für die Unterbringung von 50 Kindergartenkindern, 25 Krippenplätzen und 10 Schulkinder also insgesamt 85 Plätzen erfüllt werden.
Sollte die Umsetzung der Raumbedarfsplanung oder anderweitige Vorgaben ergeben, dass an dem gewünschten Standort die Umsetzung nicht möglich ist, sind entsprechende Alternativen im angrenzenden Bereich darzustellen. Hierbei sind eine flächenschonende Bebauung und der Erhalt der bestehenden Spielplätze zu berücksichtigen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 1 - 3 daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 4 - 5, sowie optional und in Abhängigkeit der Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die LPH 6 - 9. Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte mit einem zeitlichen Versatz von mehreren Monaten sein. Mit den Leistungen der LPH 1 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RAMS_KIGA_OBJP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2R58M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ramsau
Postleitzahl: 83486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gemeinde-ramsau.de