KWA Regio - Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus Kommunen des Kreis Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: KWA Regio - Alttextil 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aez-asdonkshof.de
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
KWA Regio - Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus Kommunen des Kreis Wesel
Übernahme und Verwertung von Alttextilien (inkl. Altschuhe) aus der Sammlung aus Städten und Gemeinden des Kreises Wesel und weitere der Sammlung zugeordnete Leistungen
Der Auftrag ist aufgeteilt in zwei Lose:
Los 1: linksrheinische Städte und Gemeinden
Los 2: rechtsrheinische Städte und Gemeinden
Alttextilien und Altschuhe aus linksrheinischen Städten und Gemeinden
Los 1.
Übernahme und Verwertung von Alttextilien und Altschuhe aus linksrheinischen Städten und Gemeinden (Moers, Alpen, Kamp-Lintfort, Sonsbeck, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Xanten) sowie mit der Sammlung zusammenhängende Leistungen
Die geschätzte Menge liegt bei ca.1.505 Mg/Jahr.
Der Vertrag wird zunächst bis zum 31.12.2024 geschlossen (Festlaufzeit). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die Verlängerung des Vertrages kann höchstens drei Mal erfolgen, sodass der Vertrag spätestens am 31.12.2027 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
s. Vergabeunterlagen
Alttextilien und Altschuhe aus rechtsrheinischen Städten und Gemeinden (Kopie)
Los 2.
Übernahme und Verwertung von Alttextilien und Altschuhe aus rechtsrheinischen Städten und Gemeinden (Dinslaken, Hünxe, Schermbeck, Voerde, Wesel, Hamminkeln) sowie mit der Sammlung zusammenhängende Leistungen
Die geschätzte Menge liegt bei 1.010 Mg / Jahr.
Der Vertrag wird zunächst bis zum 31.12.2024 geschlossen (Festlaufzeit). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die Verlängerung des Vertrages kann höchstens drei Mal erfolgen, sodass der Vertrag spätestens am 31.12.2027 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1);
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, d. h. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB (Vordruck 2); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren (Vordruck 1).
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den in den letzten drei Jahren (seit 01/2018) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Entsorgungsleistungen der unter Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Leistungen einschließlich Menge, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (Vordruck 3).
2. Bei Ablauf der Angebotsfrist gültiger Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) für die zu vergebenen Leistungen für den Bieter (vollständiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis. Sofern der Bieter auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (sog. Eignungsleihe) zurückgreifen will, muss er dies im Angebot mitteilen und für den Dritten die entsprechenden Nachweise vorlegen.
zu 1) Der Bieter muss bei Angebotsabgabe auf ein Los über mindestens zwei Referenzen seit 01/2018 über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Bei Angebotsabgabe auf zwei Lose muss der Bieter über mindestens drei entsprechende Referenzen verfügen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt jeweils voraus, dass
a) der Bieter bei dem jeweiligen Referenzprojekt zumindest eine Jahresmenge Alttextil (inkl. Altschuhe) in Höhe von 500 Mg/Jahr übernimmt, sortiert und verwertet,
b) die Leistungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist für zumindest 12 Monate erbracht wurden, und
c) die Leistungen für einen kommunalen Auftraggeber erbracht wurden.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei bzw. drei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei bzw. drei Referenzprojekte verfügen.
zu 2) Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über ein bei Ablauf der Angebotsfrist gültiges vollständiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat für die zu vergebenden Leistungen oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügen.
s. Vergabeunterlagen, insbesondere folgen Anforderungen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsabgabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRMG0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.