Architektur-Planungsleistungen nach HOAI LPH 1 - 9, Neubau Kleinturnhalle und Räume für die Schulkindbetreuung in Winnenden Referenznummer der Bekanntmachung: SWIN-2021-0029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.winnenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektur-Planungsleistungen nach HOAI LPH 1 - 9, Neubau Kleinturnhalle und Räume für die Schulkindbetreuung in Winnenden
Architektur-Planungsleistungen nach HOAI LPH 1-9, Neubau Kleinturnhalle und Räume für die Schulkindbetreuung im Bereich der Grundschule Hungerberg in Winnenden
Winnenden
Architektur Planungsleistungen für den Neubau des vorgenannten Projekts. Hochbaumaßnahmen, auf der Grundlage der HOAI.
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Leistungsbild:
LPH 1: Grundlagenermittlung 2%
LPH 2: Vorplanung 7%
LPH 3: Entwurfsplanung 15%
LPH 4: Genehmigungsplanung 3%
LPH 5: Ausführungsplanung 25%
LPH 6: Vorbereitung Vergabe 10%
LPH 7: Mitwirkung bei Vergabe (4%) 3,5%
LPH 8: Objektüberwachung 32%
LPH 9: Objektbetreuung 1,5%
Summe LPH 1-9 99%
Ggf. sind notwendige Besondere/Zusätzliche Leistungen vom/von der Bieter*in im Rahmen der Erst-Angebotsstellung zu benennen.
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 vor.
1. Wirtschaftliche + finanzielle Leistungsfähigkeit, § 45 VgV (20%)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, gem. §§ 46, 75 Abs. 5 VgV (80%)
Vergl. kostenlos abrufbare Vergabeunterlagen: A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbung/Teilnahmeantrag, C. Bewertung
Erfüllen mehr als 3 Bewerber*innen des Verfahren mit der festgelegten
Höchstpunktezahl gleichermaßen die Anforderungen, behält sich die Ausloberin vor, die Auswahl durch Los zu entscheiden.
Mehrfachbewerbungen, unvollständige oder fehlende Einträge, Nachweise und Anlagen führen zum Ausschluß.
Eigenverantwortliche Prüfung, Unterlagen/Nachweise nur in deutscher Sprache.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Architekten*innen. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftlandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Ist in dem Herkunftsstaat des/der Bewerbers*in die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Die Nachweise sind vom/von der Bewerber*in eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschaftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine(n) bevollmächtigte(n)
Vertreter*in zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom/von der Bewerber*in eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
1. Wirtschaftliche + finanzielle Leistungsfähigkeit, § 45 VgV (20%)
1.1 Bewertung des Mindestjahresumsatzes (gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
1.2 Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter*innen der letzten 3 Geschäftsjahre (gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Sind in den Vergabeunterlagen (Teil A: Vergabebeschreibung) beschrieben.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, gem. §§ 46, 75 Abs. 5 VgV (80%)
2.1 Federführende/r Projektleiter/in
2.2 Referenz 1: Realisiertes Projekt Neubau, vergleichbarer Art, Komplexität und Aufgabenstellung aus dem Bereich Bildung (Kita, Schulgebäude,
bzw. auch Sporthalle, Mehrzweckhalle)
Vergleichbarkeit:
• Neubau z.B. Kita-, Bildungs-, oder Schulgebäude, BGF ca. 1.000 qm,
• Gesamtkosten 3.0 Mio EUR brutto (KG 200 - 700)
2.3 Referenz 2: Realisiertes Projekt Neu- oder Umbau mind. HZ III, vergleichbarer Art und Komplexität.
Vergleichbarkeit:
• Neubau/Umbau, >=HZ III, Art/Komplexität vergleichbar, BGF ca. 1.000 qm,
• Gesamtkosten 3.0 Mio EUR brutto (KG 200 - 700)
2.4 Nachweis: Ausgezeichnetes realisiertes Projekt, Neu- oder Umbau
2.5 Mehrfachbenennung der Referenzobjekte in den Nachweisen.
Mehrfachbenennung ist möglich, führt allerdings zu einer Bewertungsminderung.
Der Nachweis wie Fertigstellung/Übergabe oder Auszeichnung darf nicht älter
als der Stichtag 01.01.2011 sein.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmens des/der Bewerber*in erbracht worden sein.
Die Auswahl der Referenzen hat nach den vorgenannten Kriterien, im Ermessen der Bewerber*innen zu erfolgen.
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Planern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaften. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortliche(r) Projektleiter*in in einem anderen Büro erbracht wurde. ln diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros miteinzureichen.
Auf die Möglichkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft für "junge Büros" bzw. "Berufsanfänger" (VgV §47 Eignungsanleihe) wird hingewiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Sind in den Vergabeunterlagen (Teil A: Vergabebeschreibung) beschrieben.
Nachweis Berufszulassung § 75 VgV (Mindestanforderung)
Zugelassen sind Architekten*innen. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftlandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Ist in dem Herkunftsstaat des/der Bewerbers*in die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschaftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine(n) bevollmächtigte(n)
Vertreter*in zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Siehe auch kostenlos abrufbare Vergabeunterlagen: A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbung/Teilnahmeantrag, C. Bewertung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bewerbungsunterlagen sowie Anlagen, die zum Verständnis des Verfahrens beitragen, stehen kostenlos über die Vergabestelle der Stadt Winnenden zur Verfügung.
Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsgespräch und der Erstellung des Erstangebots der vorgesehenen 3 Bewerber*innen, die zum
Vergabegespräch eingeladen werden, erstattet die Ausloberin jede(r)m Bieter*in - der/die ein vollständig prüfbares Angebot abgibt - jeweils einen Pauschalbetrag von 2.000.- EUR zuzügl. gesetzl. Mwst..
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland