Neubau einer Kindertagesstätte in 90763 Fürth
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reichenschwand
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91244
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kp-real-estate.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte in 90763 Fürth
Die KP Humbserstraße GmbH beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in 90763 Fürth
Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 Leistungsphasen 5 bis 9. Objektanschrift ist die Humbserstraße 18 in 90763 Fürth.
Für Objektpl. Gebäude. Lphen 5 bis 7 Geschäftssitz des AN; Lphen 8 und 9 Baustelle in 90763 Fürth
Der Leistungsumfang betrifft die Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte Humbserstraße 18, 90763 Fürth. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 5 und 6 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 7 bis 9. Die Besonderen Leistungen, werden nach Bedarf beauftragt; dies sind die Mitwirkung im Zuwendungsverfahren (z.B. bei den Zuschussanträgen – fördergebergerechte Kostenermittlungen, Mitwirkung beim Verwendungsnachweis, etc. ), die Überwachung der Män-gelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9, die Zeithonorare und die erforderlichen Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG vom 08.08.2020. Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes ist Grundleistung der Leistungsphasen 3 und 4 (Bestandteil der Bauge-nehmigung), der Prüfsachverständige Brandschutz wird bauseits beauftragt. Die geschätzten Kosten betragen für die Kostengruppe 200 rd. [Betrag gelöscht] Euro, für die Kostengruppe 300 rd. [Betrag gelöscht] Euro, für die Kostengruppe 400 rd. [Betrag gelöscht] Euro und für die Kostengruppe 600 rd. [Betrag gelöscht] Euro je-weils ohne Mehrwertsteuer. Die Kosten sind zur Honorarfindung des Erstangebots in den Angebotsformblättern der Verhandlungsstufe enthalten. Die Höhe des Honorars beträgt für die Leistungsphasen 5 bis 9 ca. [Betrag gelöscht] Euro netto, ohne die Besonderen Leistungen, Zeithonorare und Nebenkosten. Die Situation ist aus der der Ausschreibung beiliegenden Beschreibung und den La-geplänen zu entnehmen. Die vor genannten Honorare sind als Orientierungswerte aus der Honorartafel zu § 35 HOAI 2021 entnommen und begründen keinen Rechtsanspruch auf die tatsächliche Vergütung.
Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistun-gen der Leistungsphase 9, die über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosew
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 5 und 6
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 7 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Kindertagesstätte in 90763 Fürth
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten der Mustervertrag Objektplanung Gebäude mit den Allgemeinen und Zusätzlichen Ver-tragsbestimmungen, gemäß HAV-KOM (Muster sind den Ausschreibungsunterlagen angefügt).
Er gilt vorbehaltlich der Änderungen durch die HOAI 2021, die bei der Auftragserteilung gültige Fas-sung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unbe-rührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.