Sanierung Bürgerhaus Schachdorf Ströbeck - LOS 3 TGA ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-32-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bürgerhaus Schachdorf Ströbeck - LOS 3 TGA ELT
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 4
Der Ortsteil Ströbeck der Stadt Halberstadt ist seit jeher eng mit dem Schachspiel verbunden. Die gelebte Tradition des Spiels wird seit Generationen gepflegt und ist ein Alleinstellungsmerkmal von überregionaler Bedeutung. Dies spiegelt auch die Aufnahme in die Liste des "immateriellen Kulturerbes" wider.
Zentraler Bezugsort innerhalb des Schachdorfes ist das ehemalige Gasthaus am "Platz am Schachspiel 117". Dieses ortsbildprägende Denkmalschutzobjekt soll nun saniert werden und anschließend als Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens allen Generationen zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll das Schachmuseum in den Räumlichkeiten untergebracht werden.
Grundlage der Planung sind ein bereits vorliegendes Nutzungskonzept und der Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms "Soziale Integration im Quartier". Im Rahmen der ersten Beauftragungsstufe ist vom Planungsbüro eine Entwurfsplanung zu erstellen, die dem bewilligten Fördermittel-rahmen entspricht, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzbar ist und das Nutzungskonzept möglichst umfassend abbildet´
Stadt Halberstadt
Abtl. Hochbau
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Planung der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 - 9 nach § 53 ff. HOAI
Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 5 nach § 55 HOAI
- Stufe 3: Leistungsphasen 6 bis 8 nach § 55 HOAI
- Stufe 4: Leistungsphase 9 nach § 55 HOAI
Die Besonderen Leistungen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV:
Qualifikationsnachweis (Ingenieur) des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
Eigenerklärung über die Referenz Planung Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 eines Bürger- oder Gemeindezentrums in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2011)
Eigenerklärung über die Referenz zur Verwendung von Fördermitteln in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2011) (
Eigenerklärung über die Referenz Denkmalob-jekt in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2011)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter /bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter, die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung "Ingenieur" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Verfahren sind über das Vergabeportal per Nachricht in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.