Lieferung von Erdgas für öffentliche Einrichtungen der Stadt Korschenbroich 2022 - 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 48/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://korschenbroich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für öffentliche Einrichtungen der Stadt Korschenbroich 2022 - 2024
Lieferung von Erdgas für 57 Lieferstellen (6.200.000 kWh) SLP und 2 Lieferstellen (2.300.000 kWh) RLM
59 Lieferstellen verteilt im Stadtgebiet 41352 Korschenbroich
Lieferung von Erdgas für 57 Lieferstellen (6.200.000 kWh) SLP und 2 Lieferstellen (2.300.000 kWh) RLM
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYYRT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.