Vergabe Architektenleistung „Kindertagesstätte Freiamt“ Referenznummer der Bekanntmachung: EM05-150
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiamt
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freiamt.de/buerger/de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Architektenleistung „Kindertagesstätte Freiamt“
Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße 71, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Grundstück FlStNr. 249/1), den Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens. Für die Planung und den Entwurf des Gebäudes sowie der Außenanlagen der Kindertagesstätte plant die Gemeinde ein Architekturbüro zu beauftragen, das die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI übernimmt. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht jedoch nicht.
Eine ausführliche Beschreibung zu diesem Vergabeverfahren können Sie dem Verfahrensleitfaden samt Anlagen entnehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Freiamt plant an der Hauptstraße (L110) im Ortsteil Ottoschwanden, auf dem Standort eines noch bestehenden Schulgebäudes (Flurstück 249/1), den Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens mit mindestens zwei Geschossen / Teilunterkellerung, um eine flächensparende Realisierung zu ermöglichen.
Für die Planung und den Entwurf des Kindergartens wird die architektonische Planung der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI ausgeschrieben und bei Zuschlagserteilung stufenweise beauftragt.
Der Kindergarten wird von der Gemeinde betrieben. Es ist geplant, dass die Einrichtung mit festen Gruppenräumen und einem nicht-offenen Konzept arbeitet. Dabei ist kein besonderes pädagogisches Konzept vorgesehen, das sich auf die architektonische Planung des Gebäudes auswirkt. Im Kindergarten sollen insgesamt sechs Gruppen Platz finden, drei Gruppen davon im U3-Bereich und drei Gruppen im Ü3-Bereich, wovon eine Gruppe als Ganztagsgruppe angeboten werden soll. Die U3-Gruppen sollen im Erdgeschoss untergebracht werden. Die Vorgaben des KVJS bzgl. der Raumanforderungen sind einzuhalten. Für die U3- und Ü3-Gruppen sollen getrennte Spielflächen im Außenbereich vorgesehen werden. Von der Gemeindeverwaltung wurde bereits ein Raumkonzept erarbeitet.
Die Außenanlagen der Kindertagesstätte dienen der Erschließung und Versorgung des Gebäudes sowie als Spielflächen im Außenbereich. Die Gemeinde Freiamt legt Wert auf eine reibungslose Erschließung des Gebäudes aus nordwestlicher Richtung. Es ist die gesetzlich vorgeschriebene Stellplatzzahl für PKWs für das Personal und die Eltern vorzusehen. Auch Fahrradstellplätze sind einzuplanen.
Optisch soll das Kindertagesstättengebäude das Ortsbild abrunden und so den Abschluss und Übergang hin zur offenen Landschaft schaffen. Eine optische Einpassung des Gebäudes in das Ortsbild und an die umliegenden Gebäude ist erforderlich. Für das Wettbewerbsgrundstück ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es befindet sich im unbeplanten Innenbereich, §34 BauGB, und es gilt die Ortsabrundungssatzung. Das Grundstück befindet sich am südöstlichen Ortsausgang des Ortsteils Ottoschwanden. Im Norden des Grundstücks bestehen zwei historische Schulgebäude. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Straßenseite, ist viergeschossige Wohnbebauung vorhanden, die dann in niedrigere Wohnhäuser und einen landwirtschaftlichen Betrieb übergeht. Im Süden und Osten schließt sich die freie Landschaft an das Grundstück an. Für das Grundstück liegt keine Baugrunduntersuchung vor. Die maximal bebaubare Teilfläche des Grundstücks beträgt ca. 1.200-1.500 m².
Auf dem Grundstück befinden sich Bestandsgebäude, wovon eines zugunsten des Kindertagesstättengebäudes rückgebaut werden soll. Möglicherweise findet dieser Rückbau nur zum Teil vor dem Neubau statt, um einen Gebäudeteil übergangsweise für die Unterbringung von Kindertagesstättengruppen nutzen zu können. In diesem Fall würde der Abriss dieses Gebäudeteils erst nach Fertigstellung des Kindertagesstättenneubaus erfolgen. Dies ist variantenhaft im Rahmen der Planungen des Bauablaufs zu berücksichtigen. Ein zusätzliches Honorar ist damit nicht verbunden. Die weiteren, auf dem Grundstück befindlichen Gebäude bleiben erhalten. Die Abrissplanung ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Die Gemeinde legt bei der Planung und Realisierung des Gebäudes Wert auf eine intensive Betreuung durch den Auftragnehmer, inkl. Betreuung des Projektes vor Ort.
Zudem ist die Gemeinde auf eine möglichst schnelle Nutzung der Kindertagesstättenplätze angewiesen.
Die Gemeinde Freiamt geht für die Realisierung des Gebäudes und der Außenanlagen von ungefähren Baukosten in Höhe von 4,8 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 ohne 600 nach DIN 276 aus.
Der Arbeitstitel des Projekts lautet „Kindertagesstätte Freiamt“.
Für Planung und Bau sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Für den Teilnahmewettbewerb sind von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften aussagekräftige Beschreibungen von zwei Referenzprojekten vorzulegen. Dabei muss es sich um ähnliche, d.h. vergleichbar komplexe Projekte handeln (entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert oder, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mindestens die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI abgeschlossen; mindestens eine der Referenzen muss zusätzlich zu den Leistungsphasen eins bis vier die Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI umfasst haben; Projektvolumensumme (Kostengruppen 200 bis 400) der Referenzprojekte muss mindestens 2 Mio. EUR betragen; Gebäude der Gruppe „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ sowie „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10.2 zu § 43 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI). Ebenso werden der städtebauliche Anspruch und die Qualität der Gestaltung der eingereichten Referenzen geprüft.
Bewertung der Referenzprojekte:
(1) Gruppenzahl und Altersstufen (5 Punkte)
--> hierbei sind die Anzahl der Gruppen sowie die unterschiedlichen Altersgruppen (U3 und Ü3) relevant.
(2) Städtebaulicher Anspruch (10 Punkte)
(3) Qualität der Gestaltung (10 Punkte)
Das Grundstück ist zu besichtigen unter der Adresse:
Hauptstraße 71, 79348 Freiamt
vorgesehene Beauftragung:
- nach Zuschlagsentscheidung: Beauftragung Lph 1-4
- sofern ausreichend Mittel vorhanden: anschließend Beauftragung Lph 5-8 (kein Anspruch auf Beauftragung)
- pauschale Vergütung vorgesehen: aus Pauschalangebot muss Honorarsumme Lph 1-4 & Honorarsumme Lph 5-8 muss deutlich hervorgehen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen.
Der durchschnittliche Mindestumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dr.-Ing., Dipl.-Ing., Master (oder vergleichbar) und Anzahl Mitarbeiter gesamt. Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die entsprechende Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gefordert.
Die aktuelle Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2021) muss mindestens drei betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen und die An-gaben zusammengefügt darzustellen.
Eigenerklärung zu Angaben zu Mitarbeitern (verantwortlicher Projektbearbeiter und stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architekt/Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar).
Eigenerklärung zur vorhandenen technischen Ausstattung einschließlich Benennung
- der verwendeten Planungssoftware (einschließlich Version),
- der verwendeten Datenaustauschschnittstelle (einschließlich Version).
- sonstige technische, für die Leistungsausführung notwendige technische Ausstattung
Es wird vorausgesetzt, dass branchenübliche Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.) verwendet werden.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassun-gen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer,
- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),
- Nachweis der Eintragung im Berufsregister,
- Nachweis der Eintragung in der Architekten-/Ingenieurkammer,
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate - gerechnet ab Abgabe des Angebots - sein.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Architekten/Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor,
- wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können,
- wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind,
- wenn weniger als drei Angebote eingegangen sind,
- bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht,
- bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse,
- bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens und
- bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit.
Die zu beauftragende Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis acht nach HOAI. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI für den bezuschlagten Bieter bzw. die bezuschlagte Bietergemeinschaft. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht jedoch nicht. Für die Erfüllung dieser Leistung wird eine pauschale Vergütung vorgesehen, welche die Planung des Gebäudes und der Außenanlagen umfasst. Es sind keine Leistungen im Rahmen der Planung für die Gebäudeausstattung zu erbringen. Aus dem angegebenen Pauschalhonorar muss hervorgehen, welcher Honoraranteil für die Leistungs-phasen ein bis vier anfällt und welcher Honoraranteil für die Leistungsphasen fünf bis acht anfällt. Diese Angaben sind aufgrund der vorgesehenen stufenweisen Beauftragung erforderlich.
Zudem behält es sich die Gemeinde vor, im Laufe des Projekts zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Für die Erbringung zusätzlicher Leistungen soll die Abrechnung viertelstündlich auf Nachweis erfolgen. Hierfür sind Stundensätze anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.