Einsatz von Firmen-LKW im WD bei der SM Merzig Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0241SU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 100100
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatz von Firmen-LKW im WD bei der SM Merzig
Zur Unterstützung und Mithilfe im Winterdienst werden bei den Meistereien des Landesbetriebes für Straßenbau zum Räumen und/oder Streuen der Bundesstraßen und Landstraßen bei Bedarf Lastkraftwagen von privaten Auftragnehmern (AN) eingesetzt. Der Auftragnehmer stellt zum Räumen und/oder Streuen in diesem Bereich auf Anforderung seinen Lastkraftwagen in einem betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand einschließlich Fahrzeugführer zur Verfügung.
Straßenmeisterei Merzig In der Bruchwies 2 66663 Merzig Bundes- und Landesstraßen im Bereich der SM Merzig
Räum- und Streudienst im Bereich der Straßenmeisterei Merzig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Firmen-LKW im WD bei der SM Merzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perl-Tettingen
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66706
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Firmen-LKW im WD bei der SM Merzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merzig
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66663
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Firmen-LKW im WD bei der SM Merzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmelz
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66839
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Laufzeit Ende Mai 2025
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6HR93Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]6
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lfs.saarland.de