Übernahme und Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe aus dem Kreis Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: KWA Regio - Problemabfälle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aez-asdonkshof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe aus dem Kreis Wesel
Übernahme und die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe aus dem Kreis Wesel (Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten) an einer durch den Auftragnehmer zu benennenden Annahmestelle.
Übernahme und die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe aus dem Kreis Wesel (Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten) an einer durch den Auftragnehmer zu benennenden Annahmestelle.
Der Vertrag erlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien der Verlängerung spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung seiner persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 2);
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, d. h. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB (Vordruck 3); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, (Vordruck 2) vorzulegen.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen vorzulegen:
1. Bei Ablauf der Angebotsfrist gültiger Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) für die zu vergebenen Leistungen für den Bieter (vollständiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis. Sollte keine Zertifizierung vorliegen ist mindestens eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bezüglich der nachfolgenden Erfordernisse:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- und Mitwirkungsbe-fugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV)
- Angaben der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personen-stärke (§ 4 EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
- Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
- Nachweis über das Vorliegen behördlicher Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 Abs. 2 EfbV)
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (§ 8 EfbV)
- Fachkunde des Betriebsinhabers und der für die Leistung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (§ 9 EfbV)
- Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals (§ 10 EfbV)
2. Verbindliche Angabe einer für die im Angebotsvordruck benannten Abfallarten genehmigten Annahmestelle (Vordruck 1).
Sollte der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht Betreiber der benannten Annahmestelle sein, ist für die Annahmestelle ein bei Ablauf der Angebotsfrist gültiger Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) bzw. ein gleichwertiger Nachweis einzureichen. Aus dem jeweiligen Nachweis hat hervorzugehen, dass sich die Zertifizierung bzw. die Einhaltung der EfbV auf die Tätigkeiten und die Abfallarten erstreckt, die von der Annahmestelle nach dem ausgeschriebenen Vertrag zu erbringen sind.
zu 1: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft über ein bei Ablauf der Ange-botsfrist gültiges vollständiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat für die zu vergebenden Leistungen oder einen gleichwertigen Nachweis verfügen. Sollte keine Zertifizierung vorliegen ist mindestens eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bezüglich der nachfolgenden Erfordernisse:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV)
- Angaben der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personenstärke (§ 4 EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
- Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
- Nachweis über das Vorliegen behördlicher Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 Abs. 2 EfbV)
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (§ 8 EfbV)
- Fachkunde des Betriebsinhabers und der für die Leistung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (§ 9 EfbV)
- Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals (§ 10 EfbV)
zu 2: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft über eine für die im Angebotsvordruck benannten Abfallarten genehmigte Annahmestelle verfügen, die höchstens 70 km (Wegstrecke) vom Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof, Graftstraße 25, 47475 Kamp-Lintfort, entfernt liegt. Der Nachweis ist durch verbindliche Angabe der vollständigen Anschrift der Annahmestelle und deren Betreiber (Vordruck 1) sowie durch Vorlage einer Routenberechnung, aus welcher sich eine Entfernung unter 70 km (Wegstrecke) ergibt, zu erbringen.
Hinweis:
Sollte der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht Betreiber der benannten Annahmestelle sein, ist eine Verfügbarkeitserklärung i. S. d. § 47 VgV des Betreibers einzureichen, aus der sich ergibt, dass dem Bieter im Falle der Auftragserteilung die Einrichtungen der Annahmestelle tatsächlich zur Verfügung stehen (hierzu kann der Vordruck 7 genutzt werden). Zudem muss für die Annahmestelle ein bei Ablauf der Angebotsfrist gültiger Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) bzw. ein gleichwertiger Nachweis vorliegen. Aus dem jeweiligen Nachweis hat hervorzugehen, dass sich die Zertifizie-rung bzw. die Einhaltung der EfbV auf die Tätigkeiten und die Abfallarten erstreckt, die von der Annahmestelle nach dem ausgeschriebenen Vertrag zu erbringen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR9TK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.