Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter für städtischen Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 0608-2021-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwandorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter für städtischen Schulen
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter für städtischen Schulen
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter für städtischen Schulen
92421 Schwandorf
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen. (Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C: Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
LOS 1:
Standard-Klassenraum hat eine Raumfläche von ca. 67m² und eine Raumhöhe von ca. 3m, somit ein Raumvolumen von ca. 200m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1000m³/h bis 1200m³/h aufweisen.
LOS 2:
Luftreiniger für kleinere Klassenräume mit einem Raumvolumen von ca. 110m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 550m³/h bis 660m³/h aufweisen.
LOS 3:
Luftreiniger für größere Klassenräume, die ein Raumvolumen von ca. 300m³ aufweisen. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1500m³/h bis 1800m³/h aufweisen.
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
(Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C
Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
Hier: Luftreiniger für kleinere Klassenräume mit einem Raumvolumen von ca. 110m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 550m³/h bis 660m³/h aufweisen.
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
(Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C
Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
Hier: Luftreiniger für größere Klassenräume, die ein Raumvolumen von ca. 300m³ aufweisen. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1500m³/h bis 1800m³/h aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Im Hinblick auf sich rasant ausbreitende Delta-Variante mit dem Zeil, nach den Sommerferien weiterhin uneingeschränkten Präsenzunterricht
zu ermöglichen, besteht gem. § 15 Abs. 3 VgV eine begründete Dringlichkeit.
Die Angebotsfrist wir daher auf 15 Tage gekürzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Ort: Gründau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2: Luftreiniger für kleinere Klassenräume mit einem Raumvolumen von ca. 110m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 550m³/h bis 660m³/h aufweisen.
Ort: Mengkofen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 84152
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftreiniger für größere Klassenräume, die ein Raumvolumen von ca. 300m³ aufweisen. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1500m³/h bis 1800m³/h aufweisen.
Ort: Mengkofen
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84152
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de