Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Schulen, Sporthallen und öffentliche Gebäude der Stadt Boizenburg/Elbe Referenznummer der Bekanntmachung: 361401-2021-DE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boizenburg/Elbe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boizenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Schulen, Sporthallen und öffentliche Gebäude der Stadt Boizenburg/Elbe
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat die Leistungen der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Schulen, Sporthallen und öffentliche Gebäude gemäß VgV zum 01.01.2022 vergeben. Die Vergabe erfolgte nach Auftragslosen wie nachfolgend beschrieben.
Unterhaltsreinigung (Öffentliche Gebäude)
Boizenburg / Elbe
Unterhaltsreinigung und tlw. Grundreinigung in den Gebäuden – Rathaus Boizenburg
— Museum Boizenburg,
— Bürgerhaus,
— Stadtinformation,
— Stadtbücherei,
— Stadthaus,
— Jugendfreizeithaus Luna,
— Naturerlebnisbad Schwartow mit Freizeitplatz.
Reinigungsfläche gesamt: ca. 4 103 m2
Unterhalts- und Grundreinigung (Schulen und Sporthallen)
Boienburg / Elbe
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden:
— Regionalschule Rudolf-Tarnow,
— Grundschule An den Eichen mit Sporthalle,
— Grundschule Zahrensdorf (Container),
Reinigungsfläche gesamt: ca. 7 434 m2.
Die Reinigung der Container in der Grundschule Zahrensdorf erfolgt nur während des Umbaus der Grundschule Ludwig Reinhard mit der Sporthalle und der jetzigen Turnhalle. Nach Fertigstellung des Umbaus wird die Reinigung in die umgebauten Gebäude der Grundschule Ludwig Reinhard mit Sporthalle und Veranstaltungszentrum (ca. 7 561 m2) verlegt.
Glasreinigung in allen Gebäuden aus Los 1 und 2
Boizenburg / Elbe
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden:
— Rathaus Boizenburg,
— Museum Boizenburg,
— Bürgerhaus,
— Stadtinformation,
— Stadtbücherei,
— Stadthaus,
— Jugendfreizeithaus Luna,
— Naturerlebnisbad Schwartow,
— Regionalschule Rudolf-Tarnow,
— Grundschule An den Eichen mit Sporthalle.
Reinigungsfläche gesamt: ca. 2 595 m2 Nach Fertigstellung des Umbaus der Grundschule Ludwig Reinhard mit Sporthalle und Veranstaltungszentrum wird die Glas- und Rahmenreinigung auf diese Gebäude erweitert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (Öffentliche Gebäude)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wakendorf
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23845
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (Schulen und Sporthallen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 385 / 588-4855817
Der Antrag auf Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.