Kläranlage Brandenburg-Briest - Neubau des Einlaufbereichs mit Rechengebäude und Sandfang - Los M3 Sandfang Referenznummer der Bekanntmachung: 232/21-M3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Adresse des Beschafferprofils: www.brawag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Brandenburg-Briest - Neubau des Einlaufbereichs mit Rechengebäude und Sandfang - Los M3 Sandfang
Die Wasser und Abwassergesellschaft Brandenburg an der Havel (BRAWAG) betreibt die Kläranlage Brandenburg Briest zur Reinigung des kommunalen Abwassers der Stadt Brandenburg
an der Havel sowie der umliegenden Gemeinden.
Der Einlaufbereich sowie die Rechenanlage sind nach nunmehr 20 Jahren verschlissen und sollen erneuert werden.
hier: Sandfang
Kläranlage Brandenburg-Briest Briester Weg 4 14774 Brandenburg an der Havel
- Sandfang SF-2000
Sandfangräumer, Fahrbahnabdeckung, Belüftung, Beruhigungslamellen
- Sandfang SF-4000
Sandfangräumer, Fahrbahnabdeckung, Belüftung, Beruhigungslamellen
- Sandfanggebläsestation, 3 St Drehkolbengebläse
- Kellerentwässerung
- Fettpumpwerk
- Primärschlammleitung (Verrohrung im Schlammpumpwerk)
- Sandablaufrinne, aufgeständert, geliefert und montiert
- Armaturen
- Schlosserarbeiten
- Inbetriebnahme/Dokumentation
- Wartung, gesonderter Titel bei Abrechnung
Werksplanung: 01.04.2022-01.06.2022
Montage: 23.05.2023-14.08.2023
kalte Inbetriebnahme: 10.10.2023-13.11.2023
warme Inbetriebnahme: 14.11.2023-13.03.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindestanforderungen:
- 3 Referenzen aus den letzten 10 Jahren
- für die abgefragte Sandfangausführung mit separater Sand- und Fettkammer
- Zulauf min. Q=4.000m³/h
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RF0X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.