Rahmenvertrag zur Durchführung von Reinigungs- und Strahlentrostungsarbeiten an OL 1 - 4 Referenznummer der Bekanntmachung: VI / 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Durchführung von Reinigungs- und Strahlentrostungsarbeiten an OL 1 - 4
Gegenstand der Ausschreibung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Erbringung von Industriereinigungsleistungen für die Ofenlinien 1 bis 4 im Müllkraftwerk Schwandorf inkl. Mechanische Vorreinigung und Hochdrucknassreinigung, Strahlentrostungsarbeiten der Claddingschicht aus Inconel 625 und an „schwarzen“ Rohren, sowie Sonstige Stemm- und Strahlarbeiten an bestampften und „schwarzen“ Wänden. Nähere Infomationen können Sie den sonstigen Vergabeunterlagen entnehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Erbringung von Industriereinigungsleistungen für die Ofenlinien 1 bis 4 im Müllkraftwerk Schwandorf inkl. Mechanische Vorreinigung und Hochdrucknassreinigung, Strahlentrostungsarbeiten der Claddingschicht aus Inconel 625 und an „schwarzen“ Rohren, sowie Sonstige Stemm- und Strahlarbeiten an bestampften und „schwarzen“ Wänden. Nähere Infomationen können Sie den sonstigen Vergabeunterlagen entnehmen.
Einseitige Verlängerungsoption des AG die Rahmenvereinbarung jeweils um 1 Jahr bis maximal 31.12.2025 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44653
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Antragsteller nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).