Projektträgerschaft "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" - Ex-Post Referenznummer der Bekanntmachung: MSB; Projektträgerschaft Aufholen nach Corona - Ex-Post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" - Ex-Post
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Siehe II.2.4
Nordrhein-Westfalen
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Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Projektträgerleistungen für das vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) durchgeführte "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche".
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Das Land NRW, vertreten durch das MSB, setzt das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" um, in dessen Rahmen in den Jahren 2021 und 2022 ein Betrag in Höhe von EUR 430 Mio. für schulische und außerschulische Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote sowie für zusätzliches Personal zur Verfügung steht. Mit dem Aufbau der für die Projektumsetzung notwendigen administrativen Struktur sowie der Übernahme von Projektsteuerungsleistungen soll ein Projektträger beauftragt werden.
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Der Auftrag umfasst die Wahrnehmung des gesamten Berichtswesens, insbesondere die Erstellung der Berichte gemäß der Bund-Ländervereinbarung zum "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche", die Unterstützung des MSB im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung von Schulen und Schulträgern, die konzeptionelle Vorbereitung und Durchführung möglicher landesweiter Projekte, die fachliche Unterstützung bei Ausschreibungen und Vergaben, das Management etwaiger Rahmenverträge des Landes sowie die grundsätzliche Unterstützung und Beratung des zuständigen Fachreferats des MSB bei der Umsetzung des Projekts.
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Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Projektträgerleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 benötigt werden. Die Vertragslaufzeit beträgt daher 14 Monate mit der auftraggeberseitigen Option, den Vertrag bei Fortsetzung des Projekts "Ankommen und Aufholen" zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
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Das voraussichtliche Abnahme-Volumen beträgt ca. vier Vollzeitstellen. Eine Obergrenze für die Abnahme kann nicht vorgesehen werden. Die vier FTE bilden lediglich einen Orientierungsrahmen.
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Der Beginn der Leistungserbringung ist für den 26.10.2021 vorgesehen. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
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Auf die unter Ziffer VI.3) zu findenden Zusätzlichen Angaben wird hingewiesen.
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Auftraggeberseitig wird eine Verlängerungsoption für zwei Mal 12 Monate vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
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Die Regelfristen sind aufgrund Dringlichkeit gem. § 17 Abs. 3, Abs. 8 VgV verkürzt. Die Projektträgerleistungen sind aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung der Pandemie und der zur ihrer Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen dringend erforderlich. Die dynamische Ausbreitung des Virus, das Aufkommen der Mutationen, die wiederholten Schulschließungen und die daraus folgenden konkreten Bedarfe an Nachhol- und Förderprogrammen konnten in ihrem Umfang und der Kurzfristigkeit ihrer Erforderlichkeit auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten nicht vorgesehen werden.
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein.
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3. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular VIII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind folgende Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt (also Formulare I, II, III).
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische- und/oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular V, VI, VII, IX), (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten (also Formulare I, II, III), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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4. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" ist der Vergabeunterlage beigefügt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYHND05H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
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Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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§ 160 Abs. 3 GWB:
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/