Objektplanung der Freianlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Kirchstraße im Stadtteil Watzenborn-Steinberg von Pohlheim Referenznummer der Bekanntmachung: E87398834
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pohlheim
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pohlheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung der Freianlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Kirchstraße im Stadtteil Watzenborn-Steinberg von Pohlheim
Der Magistrat der Stadt Pohlheim plant den Neubau einer Kindertagesstätte auf einem nach §34 BauGB innerörtlich gelegenen Grundstück in der Kirchstraße 2a in Watzenborn-Steinberg. Die Objektplanung befindet sich als Resultat eines Wettbewerbsverfahrens derzeit schon in fortgeführter Planung. Anschließend sollen umgehend die Freianlagen gestaltet werden. Hierzu sucht der Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach VgV einen qualifizierten Landschaftsplaner.
Kirchstraße 2a, 35415 Pohlheim
Der Magistrat der Stadt Pohlheim plant den Neubau einer Kindertagesstätte auf einem nach §34 BauGB innerörtlich gelegenen Grundstück in der Kirchstraße 2a in Watzenborn-Steinberg. Die Objektplanung befindet sich als Resultat eines Wettbewerbsverfahrens derzeit schon in fortgeführter Planung. Anschließend sollen umgehend die Freianlagen gestaltet werden. Der zu beplanende Freianlagenbereich umfasst ca. 4.400 m² und weist al s wesentliches Merkmal eine Hangentwicklung auf. Für die Maßnahme wurden Fördermittel von Bund bzw. Land beantragt.
Das Aussen-/Spielgelände für die mit 8 Gruppen geplante Kita soll Bereiche für 4 U3-Gruppen und 4 AÜ-Gruppen ausweisen. Bei der Planung sind die Inhalte der Broschüre DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtungen“ 2019, hier insbesondere Kapitel 3.3 Aufenthalt im Außengelände, und der Broschüre UKH „Außengelände für Krippenkinder“ 2016 zu beachten. Bei der Planung der Spielgeräte ist grundsätzlich darauf zu achten, dass diese für die genannten Altersgruppen der Kinder geeignet sind und den aktuellen Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Die Freianlagen werden vorläufig der Honorarzone III zugeordnet und dabei die Prozentsätze der Leistungsphasen für Freianlagenplanung gem. HAOI angesetzt.
Der geschätzte Kostenrahmen für die Kostengruppen wurde vorläufig mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto veranschlagt.
Abgefragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3+5-9 in stufenweiser Beauftragung
o Leistungsstufe 1: LP 1-3
o Leistungsstufe 2: LP 5-9
Das Ergebnis jeder Projektstufe und Leistungsphase muss dokumentiert und zur Freigabe übergeben werden
Die Leistungserbringung startet unmittelbar nach Beendigung dieses Verfahrens bzw. unmittelbar nach Zuschlag.
Den mindestens 3, höchstens 5 ausgewählten Bietern werden folgende Unterlagen zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellt:
- Bodengutachten
- Negativauskunft des Kampfmittelräumdiensts
- Zeichnungen zum derzeitigen Planungsstand der Objektplanung Gebäude
- Flächenangaben zum Grundstück, dem geplanten Gebäude und den zu beplanenden Freiflächen
- Vertragsentwurf Freianlagenplanung
- Broschüre DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtungen“ 2019 ist kostenfrei erhältlich auf der Webseite der DGUV
- Broschüre UKH „Außengelände für Krippenkinder“ 2016 ist kostenfrei erhältlich auf der Webseite der UKH
Sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen mit folgendem Stufenabruf der LPH 1-3+5-9 vorgesehen:
o Leistungsstufe 1: LP 1-3
o Leistungsstufe 2: LP 5-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung sind die vorgegebenen Formblätter Teilnehmerantrag, Erklärung zur Bewerbergemeinschaft und Referenzprojekt zwingen zu verwenden und elektronisch fristgerecht einzureichen. Eine Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Die Unterlagen stehen kostenlos zum Download siehe I.3) zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Nachforderungen besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Rückfragen können per E-Mail an die unter I.3) genannten Kontaktstelle gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer