Wiederaufforstung 2022 und Kulturpflege 2022 - 2025 im Bereich des Thüringer Forstamts Bad Salzungen Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2021-0032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederaufforstung 2022 und Kulturpflege 2022 - 2025 im Bereich des Thüringer Forstamts Bad Salzungen
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts, vertreten durch das Thüringer Forstamt Bad Salzungen, beabsichtigt die Beauftragung von Unternehmen mit folgenden forstlichen Maßnahmen als Mehrjahresvertrag:
- manuelle Flächenräumung (nach Vorgabe)
- Lieferung und Pflanzung vorgegebener Pflanzensortimente
- Durchführung von Forstschutzmaßnahmen (Zaunbau, Wuchshüllen, Rüsselkäferschutz) auf den begründeten Kulturen
- die Kulturpflege der Flächen im Pflanzjahr/ in den Folgejahren
Die Maßnahmen sind in 10 Revieren des Forstamtes Bad Salzungen, unterteilt in 9 Lose, im Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum 31.12.2025 zu erbringen.
1.1 Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Reviere Krätzerrasen (01), Hundskopf (02)
Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Verbindlich sollen die optionale Ausbringung von Verbissschutzmitteln und das Spritzen von Insektizid mit Gabeldüse angeboten werden.
1.2 Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Reviere Hohenwart (03), Dietrichsberg (06), Kreuzstein (07)
Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Verbindlich sollen die motormanuelle plätzeweise Kulturpflege 1. Schnitt (Mulchplatten), die montormanuelle reihenweise Kulturpflege 1. Schnitt, die motormanuelle Kulturpflege 2. Schnitt, der Aufpreis für sehr schwere Bedingungen bei motormanueller Kulturpflege sowie die optionale Ausbringung von Verbissschutzmitteln und das Spritzen von Insektizid mit Gabeldüse angeboten werden.
1.3 Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Revier Vitzeroda (08)
Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Verbindlich sollen die optionale montormanuelle reihenweise Kulturpflege 1. Schnitt, die motormanuelle plätzeweise Kulturpflege 1. Schnitt,die motormanuelle Kulturpflege 2. Schnitt, der Aufpreis für sehr schwere Bedingungen bei motormanueller Kulturpflege sowie das Spritzen von Insektizid mit Gabeldüse angeboten werden.
1.4 Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Revier Grundhof (10)
Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Verbindlich sollen die optionale montormanuelle Kulturpflege 1. Schnitt, die motormanuelle Kulturpflege 2. Schnitt, der Aufpreis für sehr schwere Bedingungen bei motormanueller Kulturpflege sowie das Spritzen von Insektizid mit Gabeldüse angeboten werden.
1.5 Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Revier Rockenstuhl (12)
Wiederaufforstung, Waldschutzmaßnahmen sowie Kulturpflege vom Frühjahr 2022 bis 2025
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Verbindlich sollen die optionale motormanuelle plätzeweise Kulturpflege 1. Schnitt, die montormanuelle Kulturpflege 1. Schnitt, die motormanuelle Kulturpflege 2. Schnitt, der Aufpreis für sehr schwere Bedingungen bei motormanueller Kulturpflege sowie die Ausbringungen von Verbissschutzmittel und das Spritzen von Insektizid mit Gabeldüse angeboten werden.
2.1 Wiederaufforstung und Waldschutzmaßnahmen im Frühjahr 2022
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Revier Krayenberg (09)
Wiederaufforstung und Waldschutzmaßnahmen im Frühjahr 2022
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Sollte die Pflanzung bis zum 15.04.2022 noch nicht begonnen oder abgeschlossen sein und die zu diesem Zeitpunkt herrschende bzw. prognostizierte Witterung eine längere Trockenperiode erwarten lassen, muss die Pflanzung unterbrochen und auf den Spätherbst/Winter 2022 und bei dann vergleichbarer Situation ggf. auf das Frühjahr 2023 verschoben werden!
2.2 Wiederaufforstung und Waldschutzmaßnahmen im Frühjahr 2022
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Revier Windsberg (11)
Wiederaufforstung und Waldschutzmaßnahmen im Frühjahr 2022
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Sollte die Pflanzung bis zum 15.04.2022 noch nicht begonnen oder abgeschlossen sein und die zu diesem Zeitpunkt herrschende bzw. prognostizierte Witterung eine längere Trockenperiode erwarten lassen, muss die Pflanzung unterbrochen und auf den Spätherbst/Winter 2022 und bei dann vergleichbarer Situation ggf. auf das Frühjahr 2023 verschoben werden!
3.1 Kulturpflege und Waldschutzmaßnahmen vom Sommer 2022 bis 2025
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Revier Krayenberg (09)
Kulturpflege und Waldschutzmaßnahmen vom Sommer 2022 bis 2025
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Verbindlich sollen die optionale montormanuelle reihenweise Kulturpflege 1. Schnitt, die motormanuelle plätzeweise Kulturpflege 1. Schnitt,die motormanuelle Kulturpflege 2. Schnitt, der Aufpreis für sehr schwere Bedingungen bei motormanueller Kulturpflege sowie die Ausbringungen von Verbissschutzmittel und das Spritzen von Insektizid mit Gabeldüse angeboten werden.
3.2 Kulturpflege und Waldschutzmaßnahmen vom Sommer 2022 bis 2025
Forstamtsbereich Bad Salzungen
Revier Windsberg (11)
Kulturpflege und Waldschutzmaßnahmen vom Sommer 2022 bis 2025
(näheres siehe Leistungsbeschreibung - Anlage 2)
Verbindlich sollen die optionale die motormanuelle plätzeweise Kulturpflege 1. Schnitt,die motormanuelle Kulturpflege 2. Schnitt, der Aufpreis für sehr schwere Bedingungen bei motormanueller Kulturpflege sowie die Ausbringungen von Verbissschutzmittel und das Spritzen von Insektizid mit Gabeldüse angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Beitragsbescheinigung Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Haftpflichtversicherungsnachweis (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis über PEFC-anerkannte Unternehmerzertifizierung
- Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen sowie die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für die Anmeldung zur Selbstständigen Vor-Ort-Besichtigung: 23.12.2021, 15:00 Uhr (näheres siehe 1. Anschreiben)
Frist für Bieterfragen: 05.01.2022, 09:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.