DFH Neubau Schwimmhalle und Dreifeldsporthalle am Schulcampus Lochham - Erd- und Spezialtiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 1.2 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
DFH Neubau Schwimmhalle und Dreifeldsporthalle am Schulcampus Lochham - Erd- und Spezialtiefbau
Herstellen einer Baugrube (ca. 17.000 m³), zum Teil freigeböscht, zum Teil Verbau mittels Spundwände (ca. 1.000 m²). Bereiche der Spundwände sind rückverankert (ca. 10 Stück Anker). Oberboden bauseits bereits entfernt. Rückbau einer Kleinstfläche Asphalt (Fußgängerweg) und Rückbau eines stillgelegten Telekommunikationskabels.
82166 Gräfelfing
Herstellen einer Baugrube (ca. 17.000 m³), zum Teil freigeböscht, zum Teil Verbau mittels Spundwände (ca. 1.000 m²). Bereiche der Spundwände sind rückverankert (ca. 10 Stück Anker). Oberboden bauseits bereits entfernt. Rückbau einer Kleinstfläche Asphalt (Fußgängerweg) und Rückbau eines stillgelegten Telekommunikationskabels.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DFH Neubau Schwimmhalle und Dreifeldsporthalle am Schulcampus Lochham - Erd- und Spezialtiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland