Erschließung Großgewerbestandort Wismar-Kritzow A)

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]15
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E62842717
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.evergabemv.de/E62842717
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erschließung Großgewerbestandort Wismar-Kritzow A)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112500 Erdbewegungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow und ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Hansestadt Wismar, dem EVB Wismar sowie der Stadtwerke Wismar.

Die Erschließung umfasst die Herstellung von Fahrbahnen und Nebenanlagen,

sowie Schmutz- und Straßenentwässerungsanlagen, die Errichtung eines Regenrückhaltebecken, Neuverlegung von Versorgungsleitungen (Trinkwasser, Gas und Energiekabel) und einer Straßenbeleuchtung.

Der künftige Gewerbestandort erhält eine unmittelbare Anbindung an der Osttangente von Wismar, womit auf kurzem Weg die Bundesautobahn A 20 erreicht werden kann.

Im Zuge der Anbindung des Großgewerbegebietes an die Osttangente wird dieser als neuer Knotenpunkt, neu ausgebaut und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Das Großgewerbegebiet befindet sich im östlichen Teil der Hansestadt Wismar und wird östlich durch die Osttangente, südlich durch den Ortsteil Kritzowburg und nördlich durch die Bahnstrecke Wismar-Rostock begrenzt.

Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt in mehreren Bauphasen. Bei den Arbeiten am Knotenpunkt Osttangente wird der öffentliche Verkehr unter halbseitiger Verkehrsführung an der Baustelle vorbeigeführt. Dabei wird der Eingriff ins öffentliche Netz und die Einschränkung der Verkehrsbeziehungen zueinander auf ein Minimum reduziert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45247110 Kanalbauarbeiten
45233120 Straßenbauarbeiten
45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
03451000 Pflanzen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:

Wismar, westlich des Nordostzubringers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Verkehrswegebauarbeiten, Kanalbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten, Landschaftsbauarbeiten.

Folgende Leistungen sind für die Gesamtmaßnahme erforderlich:

a) Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung,

b) Erdarbeiten, Tragschichten, Asphaltarbeiten, Fahrbahnmarkierung, Verkehrszeichen, Leiteinrichtung,

c) Knotenpunkt Osttangente mit LSA,

d) Gehweg,

e) Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal,

f) Regenrückhaltebecken und Reinigungsbauwerk,

g) Straßenbeleuchtungsanlage,

h) Leitungsverlegungen Stadtwerke,

i) Landschaftsbauarbeiten (Ausgleichspflanzungen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/06/2022
Ende: 30/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Eignung;

Unterauftrag- / Nachunternehmerleistungen;

Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;

Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit;

Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe;

Angaben zur Preisermittlung gem. FB 221/222;

Erklärung nach § 9 Absatz 4-6 VgG M-V_ Mindestlohn;

Vereinbarung gem. § 10 Abs.1 S.2 VgG M-V;

Erklärung der Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen § 11 VgG M-V;

Bietereintragungen, Abnahmeverlangen, Verpflichtungserklärung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

RAL-Gütezeichen e.V. Kanalbau Beurteilungsgruppe AK1;

Nachweis Eignung nach RAL-GZ 961;

DVGW-Zulassung GW301;

Verleg. Wasserversorgung: W3 PE;

Verleg. Gasmitteldruckleitung: G3 PE;

Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/02/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/02/2022
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/01/2022