Vergabe von Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2021 KV-L-54
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Born a. Darß
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18375
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-nb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow
Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow:
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
• Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
• Wärmeversorgungsanlagen
• Lufttechnische Anlagen
Wustrow
Fachplanungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow:
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
• Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
• Wärmeversorgungsanlagen
• Lufttechnische Anlagen
stufenweise Beauftragung:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
1
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In einem zuvor durchgeführten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gab es keine Teilnahmeanträge/Angebote für diese Leistung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bentwisch
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de