GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim - LV 208.01 MSR-Technik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim - LV 208.01 MSR-Technik
- 1 GLT-Arbeitsplatz für beide Gebäude (Schulgebäude und Sporthalle
- 18 Informationsschwerpunkte in beiden Gebäuden
- 4 Informationsschwerpunkte auf dem Dach Schulgebäude
- 900 Feldgeräte Sensoren in beiden Gebäuden
- 75 Regelventile in beiden Gebäuden
- 50.000 m Kabel und Leitungen in beiden Gebäuden
- 400 m Kabelrinnen in beiden Gebäuden
- 2.000 m Installationsrohre in beiden Gebäuden
Heimstettner Str., 85551 Kirchheim bei München
- 1 GLT-Arbeitsplatz für beide Gebäude (Schulgebäude und Sporthalle)
- 18 Informationsschwerpunkte in beiden Gebäuden
- 4 Informationsschwerpunkte auf dem Dach Schulgebäude
- 900 Feldgeräte Sensoren in beiden Gebäuden
- 75 Regelventile in beiden Gebäuden
- 50.000 m Kabel und Leitungen in beiden Gebäuden
- 400 m Kabelrinnen in beiden Gebäuden
- 2.000 m Installationsrohre in beiden Gebäuden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MSR-Technik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krailling
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de