Regelmäßige/opionale Wartungsleistungen an den mechanischen Anlagen des Tanklagers und an der Pipeline (Los 1) und regelmäßige/opionale Wartungsleistungen an den elektrischen Anlagen des Tanklagers und an der Pipeline (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 176/457837
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vohburg
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85088
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mero-germany.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regelmäßige/opionale Wartungsleistungen an den mechanischen Anlagen des Tanklagers und an der Pipeline (Los 1) und regelmäßige/opionale Wartungsleistungen an den elektrischen Anlagen des Tanklagers und an der Pipeline (Los 2)
MERO betreibt den deutschen Abschnitt der Rohölfernleitung MERO. Vertragsgegenstand sind regelmäßige/optionale Wartungsleistungen an den mechanischen und elektrischen Anlagen des Tanklagers und der Pipeline, ergänzende Instandhaltungs- und -setzungsarbeiten mit Werkzeugen und Fahrzeugen, die jeweils in Vohburg vorzuhalten sind, sowie die Lieferung von erforderlichem Material/Ersatzteilen, die Dokumentation regelmäßiger Wartungsleistungen und die Schulung von Mitarbeitern der Auftraggeberin.
Mechanische Instandhaltung im Tanklager und an der Pipeline
Pfaffenhofen an der Ilm
Vertragsgegenstand im Los 1 sind regelmäßige/ optionale Wartungsleistungen an mechanischen Anlagen des Tanklagers und der Pipeline (u.a. von Laufkränen, Toren, Pumpen, das Einschleusen von Molchen), ergänzende Instandhaltungs- und -setzungsarbeiten mit Werkzeugen und Fahrzeugen, die jeweils in Vohburg vorzuhalten sind, sowie die Lieferung von erforderlichem Material/Ersatzteilen, die Dokumentation regelmäßiger Wartungsleistungen und die Schulung von Mitarbeitern der Auftraggeberin.
Elektrische Instandhaltung im Tanklager und an der Pipeline
Pfaffenhofen an der Ilm
Vertragsgegenstand im Los 2 sind regelmäßige/ optionale Wartungsleistungen an elektrischen Anlagen des Tanklagers und der Pipeline (u.a. an Druckmessgeräten, Betriebsmitteln (Stromverteilern, Schaltern), Überspannungsschutz und Messmittel), ergänzende Instandhaltungs- und -setzungsarbeiten mit Werkzeugen und Fahrzeugen, die jeweils in Vohburg vorzuhalten sind, sowie die Lieferung von erforderlichem Material/Ersatzteilen, und die Dokumentation regelmäßiger Wartungsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mechanische Instandhaltung im Tanklager und an der Pipeline
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kandel
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76870
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrische Instandhaltung im Tanklager und an der Pipeline
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münchsmünster
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, aber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; das Ende der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung offenkundig sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist oder bei Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nur aus den Vergabeunterlagen ersichtlich sind, wurden dem Auftraggeber nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist oder der Angebotsabgabe mitgeteilt;
4) seit dem Zugang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage verstrichen sind.
Satz 1 gilt nicht im Falle eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.