Rahmenvertrag zur Entsorgung von Straßenreinigungsabfällen im Namen und auf Rechnung des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn / Hemer Referenznummer der Bekanntmachung: 030/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Entsorgung von Straßenreinigungsabfällen im Namen und auf Rechnung des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn / Hemer
Transport und Entsorgung von Straßenreinigungsabfällen (Kehricht)
Ca. 2.300 t Straßenkehricht AVV 200303
Abholung per Sattelzug, Verladung durch Auftraggeber.
Märkischer Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer Corunnastraße 4 58636 Iserlohn
Transport und Entsorgung von Straßenreinigungsabfällen (Kehricht)
Ca. 2.300 t Straßenkehricht AVV 200303
Abholung per Sattelzug, Verladung durch Auftraggeber.
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende erstmals zum 31.03.2023 gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden (z. Bsp. Kopie des Versicherungsnachweises)
Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz der im Wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen im Bereich Entsorgung von Straßenkehricht unter Angabe des Leistungsumfangs und des Auftragsvolumens.
Nachweis über die Genehmigung zum Transport von Straßenkehricht AVV 200303 und vorgesehene Entsorgungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Iserlohn
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Rathaus 2
Raum U 203
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDQ9PAH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.iserlohn.de