Entleeren, Abfahren und Einbringen von Fäkalien aus abflusslosen Gruben und Schlamm aus Kleinkläranlagen zur Fäkalaufbereitungsanlage der Kläranlage Rudolstadt für den ZWA Saalfeld – Rudolstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saalfeld
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zwa-slf-ru.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entleeren, Abfahren und Einbringen von Fäkalien aus abflusslosen Gruben und Schlamm aus Kleinkläranlagen zur Fäkalaufbereitungsanlage der Kläranlage Rudolstadt für den ZWA Saalfeld – Rudolstadt
Die Dienstleistungen umfassen die Entleerung von ca. 3.260 mechanischen Kleinkläranlagen bzw. Sammelgruben und die Abfuhr, der Transport von Fäkalschlamm, die bedarfsorientierte Entsorgung des Inhaltes abflusslosen Sammelbehältern sowie die bedarfsorientierte Entsorgung des Schlammes aus
ca. 1.150 vollbiologischen Kleinkläranlagen im gesamten Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Saalfeld – Rudolstadt.
LK Saalfeld-Rudolstadt
Die für den ZWA Saalfeld – Rudolstadt zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die Entleerung von Kleinkläranlagen bzw. Sammelgruben und die Abfuhr sowie den Transport von Fäkalschlamm im gesamten Verbandsgebiet. Zur Entleerung gehören auch alle Nebenarbeiten, wie das Öffnen und Schließen der Grubenabdeckungen, das Lösen des abgesetzten Schlammes, die Montage und Demontage eines ausreichend langen Saugschlauches, die Beseitigung von Verschmutzungen sowie die fachgerechte Absicherung der Grube und des Entnahmefahrzeuges. Die Verschmutzungen durch das Absaugen und anschließende Einrollen der Saugschläuche sind vom Auftragnehmer sofort nach den Entleerungsarbeiten zu beseitigen.
Die Regelentsorgung nach Tourenplan (Aufnahme und Transport) des Fäkalschlammes aus ca. 3.260 mechanischen Kleinkläranlagen, nach Listen der Kommunen (Anzahl und Lage bzw. Örtlichkeiten der vorhandenen Kleinkläranlagen) sowie Anlieferung der Inhalte aus den Grundstückskläranlagen an die Fäkalannahmestation der Kläranlage Rudolstadt. Die bedarfsorientierte Entsorgung des Inhaltes von ca. 385 abflusslosen Sammelbehältern.
Die bedarfsorientierte Entsorgung des Schlammes aus ca. 1.150 vollbiologischen Kleinkläranlagen entsprechend den Vorgaben der Wartungsfirma.
Zusätzliche Entsorgungen außerhalb des Tourenplanes bei Havarien oder Stilllegungen von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelbehältern.
Übernahme der Einzelnachweise zur Fäkalschlammabfuhr der Haushalte nach Gemeinden, entsprechend vorgegebenen Entsorgungstourenplan.
Bei der Entsorgung der Fäkalien und des Inhaltes der abflusslosen Sammelbehälter sind mit einem Abstand vom Standort des Entsorgungsfahrzeuges bis zur Entsorgungsstelle mit mindestens 20 m zu rechnen. Es sind hierbei auch Zufahrten im unwegsamen Gelände vorhanden.
Notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Verkehrsregelungen im Straßenbereich sind unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen vom Auftragnehmer selbst durchzuführen.
Option auf max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit
Bei Inanspruchnahme der optionalen Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt dies stufenweise pro Jahr. Die Abforderung wird hierfür in Schriftform durch den Auftraggeber vorgenommen. Durch den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages von 4 Jahren.
Bei Inanspruchnahme der optionalen Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt dies stufenweise pro Jahr. Die Abforderung wird hierfür in Schriftform durch den Auftraggeber vorgenommen. Durch den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages von 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind nachfolgende Unterlagen mit der Angebotsabgabe von den Bietern und deren Nachunternehmen vorzulegen:
— Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach dem gültigen KrWG- /AbfG für das Einsammeln und Befördern von Abfällen
(spezielle Abfälle der ASN 1908059 und der Nachweis der Transportgenehmigung nach dem gültigen KrWG-/AbfG und Verordnung
zur Transortgenehmigung (TgV),
— Bescheinigung über berufliche Befähigung, insbesondere der verantwortlichen Personen für diese Transporte.
Die Entsorgung durch den Auftragnehmer ist, durch das erforderliche Personal, der Geräte und Fahrzeuge, nach vorgegebenem Entsorgungstourenplan des Auftraggebers, zu sichern.
Der Bieter hat eine uneingeschränkte Entsorgungsmöglichkeit zu gewährleisten. Der geplante Personen- und Fahrzeugeinsatz ist für die zu Entsorgenden ca. 7.670 m³ Fäkalien und Schlämme pro Jahr im Angebot darzustellen. Der Nachweis für vorhandene Reservefahrzeuge, die bei Kfz-Reparaturen eingesetzt werden können, ist ebenfalls zu erbringen. Aus dieser Aufstellung muss hervorgehen, für welche Aufgaben welches Personal nach Qualifikation und Anzahl sowie die Anzahl der Fahrzeuge, die zum Einsatz kommen. Eine Form für diese Darstellung wird nicht vorgegeben.
Das dargestellte Konzept zum Fahrzeug- und Personaleinsatz wird bindender Angebotsbestandteil.
Bei Personalausfall durch Krankheit, Urlaub o. ä. ist kurzfristiger Ersatz zu gewährleisten um die planmäßige Entsorgung abzusichern.
Das eingesetzte Personal muss die einzelnen Kammern mit den ggf. unterschiedlichen Funktionseinheiten, z. B. Vor- und Nachklärungen, und Verfahrenstechniken, z. B. Tauchkörper und Belebungsbecken, in den üblichen Kleinkläranlagen erkennen können.
Die einzusetzenden Geräte und Fahrzeuge müssen auf schwierigeren Transportstrecken mit erschwerten bzw. beschränkten Zufahren wie z. B. Unwegsamkeit (Allradantrieb), Tonnenbegrenzung bei Brücken und Straße, enge bzw. steile und abschüssige Straßen usw. einsetzbar sein. (z. B. eine Entsorgung im Saalthal/Alter in unwegsamem Gelände).
Für die Entsorgung (Aufnahme und Transport) des Fäkalschlammes hat der Auftragnehmer fachkundiges Personal sowie geeignete Entsorgungsfahrzeuge einzusetzen, die allen arbeitsschutztechnischen, straßenverkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und sonstigen gültigen Vorschriften entsprechen, um die beschriebenen Entsorgungsleitungen uneingeschränkt zu gewährleisten.
Mindestens ein Fahrzeug muss über eine technische Anlage zur Reinigung von Kleinkläranlagen verfügen (z. B. über eine Hochdruckanlage).
Die Messgeräte an den Entsorgungsfahrzeugen müssen TÜV-geprüft und geeicht sein und eine Genauigkeit bis 0,50 m3 anzeigen können.
— Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach dem gültigen KrWG- /AbfG für das Einsammeln und Befördern von Abfällen (spezielle Abfälle der
ASN 1908059 und der Nachweis der Transportgenehmigung nach dem gültigen KrWG-/AbfG und Verordnung zur Transortgenehmigung (TgV)),
— Bescheinigung über berufliche Befähigung, insbesondere der verantwortlichen Personen für diese Transporte.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=237211
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]