Reinigungsdienstleistungen in kommunalen Kindertagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 6/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenhüttenstadt
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15890
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eisenhuettenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen in kommunalen Kindertagesstätten
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:
Unterhaltsreinigung; Grundreinigung; Sonderreinigungen; Glas-/ Rahmenreinigung; diverse Abrufleistungen
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 6 Kindertagesstätten im Stadtgebiet Eisenhüttenstadt.
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung
Kita Kunterbunt Diehloer Straße 70 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Rappel-Zappel Ludmilla-Hypius-Weg 3 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Sonnenhügel Bergstraße 11 15890 Eisenhüttenstadt
Unterhaltsreinigung
Grundreinigung
Sonderreinigung
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung
Kita Pusteblume Fröbelring 1 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Rasselbande Herderstraße 1 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Spatzenhaus Glogower Ring 42 15890 Eisenhüttenstadt
Unterhaltsreinigung
Grundreinigung
Sondderreinigung
Glas-/Rahmenreinigung
Kita Kunterbunt Diehloer Straße 70 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Rappel-Zappel Ludmilla-Hypius-Weg 3 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Sonnenhügel Bergstraße 11 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Pusteblume Fröbelring 1 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Rasselbande Herderstraße 1 15890 Eisenhüttenstadt, Kita Spatzenhaus Glogower Ring 42 15890 Eisenhüttenstadt
Glas- und Rahmenreinigung der sechs kommunalen Kitas in Eisenhüttenstadt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Kita Kunterbunt, Kita Rappel-Zappel, Kita Sonnenhügel; Grundreinigung; Sonderreinigung
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03051
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Kita Pusteblume, Kita Rasselbande, Kita Spatzenhaus; Grundreinigung; Sonderreinigung
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMKRU1X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.