Vergabe eines Auftrags zur Beförderung von behinderten Personen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simmern
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6761820
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-sim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Auftrags zur Beförderung von behinderten Personen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
Beförderung von behinderten Personen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Los 1 - Beförderung von behinderten Personen - SV Boppard + VG Hunsrück-Mittelrhein nach Neuwied
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard und der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen)
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Los 2 - Beförderung von behinderten Personen - SV Boppard + VG Hunsrück-Mittelrhein nach Kastellaun
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard und der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Los 3 Beförderung von behinderten Personen - SV Boppard + VG Hunsrück-Mittelrhein individuelle Fahrten
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard und der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein für individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard und der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Los 4 - Beförderung von behinderten Personen - VG Kastellaun nach Neuwied
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Los 5 - Beförderung von behinderten Personen - VG Kastellaun nach Kastellaun
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Los 6 - Beförderung von behinderten Personen - VG Kastellaun individuelle Fahrten
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun für individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis mit Zielort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Los 7 - Beförderung von behinderten Personen - VG Simmern-Rheinböllen + VG Kirchberg nach Kastellaun
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen oder Kirchberg nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Los 8 - Beförderung von behinderten Personen - VG Simmern-Rheinböllen + VG Kirchberg individuelle Fahrten
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen oder Kirchberg für individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis mit Zielort im Gebiet der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen oder Kirchberg.
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Los 9 - Beförderung von behinderten Personen - LK Bad Kreuznach individuelle Fahrten
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3 - 5 55469 Simmern Los 1: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 2: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - Beförderung nach Kastellaun und zurück (Tagesförderstätte oder Theodor-Heuss-Schule).
Los 3: Wohnort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.) oder Wohnort außerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis und des Landkreises Bad Kreuznach mit Zielort im Gebiet der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Los 4: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Beförderung nach Neuwied oder Bendorf-Sayn und zurück (verschiedene Schulen).
Los 5: Wohnort im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun - Befö...
Beförderung von behinderten Personen mit Wohnort im Gebiet des Kreises Bad Kreuznach für individuelle Fahrten (z. B. Familienheimfahrten zu Angehörigen, Fahrten zu Freizeitaktivitäten etc.).
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ausführungsbeginn ist der 01.08.2022 und Ausführungsende der 31.07.2024. Der Vertrag verfügt jedoch über eine Verlängerungsoption von zweimal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens auch ohne Kündigung nach 48 Monaten zum 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen von drei Millionen Euro vorliegt. Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage von einer bis drei Referenzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Erfüllung Mindestanforderungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bestandsabfrage sowie Erklärung über die Erfüllung/Einhaltung der Mindestanforderungen und sonstigen Vorgaben gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 4) (Mindestanforderungen an Fahrzeuge und Personal).
Einzureichende Unterlagen:
- Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass bei dem Unternehmen keiner der unter § 124 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 GWB genanten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124).
- Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung entweder nach § 4 Absatz 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei öffentlichen Aufträgen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden oder nach § 4 Absatz 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei allen anderen öffentlichen Auftragsvergaben, dass alle Bestimmungen des LTTG zur Kenntnis genommen wurden und eingehalten werden.
(Alternativ z.B. durch Vorlage und Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung 1 oder 3).
- Gewerbezentralregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung zur Überprüfung der Eignung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO beim Bundesamt für Justiz beantragen. Bei natürlichen Personen wird daher um Mitteilung des Nachnamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und des Geburtsortes gebeten. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen (z.B. OHG, KG, AG, GmbH, ...) wird um Mitteilung des zuständigen Amtsgerichtes sowie der Eintragungsnummer gebeten.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes (nicht älter als 3 Monate)
- Insolvenzverfahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Sowie, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124).
- Zahlung von Steuern und Abgaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124).
- Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Person deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Absatz 1 GWB
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124).
Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
KV Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5 in 55469 Simmern
Herr Nowrot und Frau Kathrin Kölzer
in Vertretung Frau Doris Becker und Herr Michael Gutenberger
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2024 oder im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1. Quartal 2025 oder 2026.
Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR3YY4S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]