EU-weite Ausschreibung der Erfassung und Verwertung von Grüngut für den Landkreis Tuttlingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-tuttlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Erfassung und Verwertung von Grüngut für den Landkreis Tuttlingen
Die zu erbringende Gesamtleistung wird in insgesamt acht Losen ausgeschrieben.
Lose 1 bis 6: Mobile Erfassung von Grüngut - Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. 48 Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen von März bis November.
- Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
Lose 7 und 8: Zerkleinerung, Transport und Verwertung von Grüngut - Zerkleinerung des Grüngutes an jeweils vier Häckselplätzen (Nord/Süd).
- Transport und Verwertung des an den Häckselplätzen zerkleinerten Grüngutes:
Los 7 (Nord): Wehingen, Aldingen, Trossingen, Königsheim Los 8 (Süd): Tuttlingen, Geisingen, Mühlheim, Spaichingen
Mobile Erfassung von Grüngut in der Region „Tuttlingen“
Landkreis Tuttlingen
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. 16 Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen von März bis November.
- Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
Vergleiche Ausführungen zu Punkt II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mobile Erfassung von Grüngut in der Region „Immendingen-Geisingen“
Landkreis Tuttlingen
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. zehn Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen von März bis November.
- Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
Vergleiche Ausführungen zu Punkt II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mobile Erfassung von Grüngut in der Region „Spaichingen“
Landkreis Tuttlingen
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. acht Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen von März bis November.
- Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
Vergleiche Ausführungen zu Punkt II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mobile Erfassung von Grüngut in der Region „Trossingen“
Landkreis Tuttlingen
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. vier Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen von März bis November.
- Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
Vergleiche Ausführungen zu Punkt II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mobile Erfassung von Grüngut in der Region „Heuberg“
Landkreis Tuttlingen
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. fünf Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen von März bis November.
- Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
Vergleiche Ausführungen zu Punkt II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mobile Erfassung von Grüngut in der Region „Donau-Heuberg“
Landkreis Tuttlingen
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. fünf Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen von März bis November.
- Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
Vergleiche Ausführungen zu Punkt II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zerkleinerung, Transport und Verwertung des Grüngutes (Kreisgebiet Nord)
Landkreis Tuttlingen
- Zerkleinerung des Grüngutes an vier Häckselplätzen (Kreisgebiet Nord).
- Transport und Verwertung des an den Häckselplätzen zerkleinerten Grüngutes.
- Kreisgebiet Nord: Wehingen, Aldingen, Trossingen, Königsheim.
Vergleiche Ausführungen zu Punkt II.2.11).
Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zerkleinerung, Transport und Verwertung des Grüngutes (Kreisgebiet Süd)
Landkreis Tuttlingen
- Zerkleinerung des Grüngutes an vier Häckselplätzen (Kreisgebiet Süd).
- Transport und Verwertung des an den Häckselplätzen zerkleinerten Grüngutes.
- Kresigebiet Süd: Tuttlingen, Geisingen, Mühlheim, Spaichingen.
Vergleiche Ausführungen zu Punkt II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum
(z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten).
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1 bis 6:
- Der Bieter hat entweder einen gültigen Gewerbeschein oder aktuellen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Lose 7 und 8:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Grüngut.
- Nutzungsnachweis der vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n.
Los 1 bis 6:
- Der Bieter hat entweder einen gültigen Gewerbeschein oder aktuellen Handelsregisterauszug vorzulegen. Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes können alternativ eine Mitgliedsbescheinigung ihrer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorlegen.
Lose 7 und 8:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 4.000 Mg Grüngut pro Jahr. Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis der vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n.
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.