Rahmenvertrag zur Beschaffung von Zscaler-Produkten Referenznummer der Bekanntmachung: HR-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hr-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hr-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Zscaler-Produkten
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Zscaler-Produkten
Deutsche Welle
Anstalt des öffentlichen Rechts
Kurt-Schumacher-Str. 3
53113 Bonn
und
Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
,diese vertreten durch den Hessischen Rundfunk
Neulizenzen, Supportleistungen, Upgrade-Lizenzen und deren Wartung sowie Bestandslizenzen/installierte Basis und deren Wartung. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 36 Monate mit der Verlängerungsoption um 19 Monate
Die Vertragslaufzeit für die Deutsche Welle beginnt am 01.06.2022. Der Hessische Rundfunk wird die angegebenen Lizenzen erst zum 01.01.2023 abrufen.
Die benötigten 5.000 Nutzer Lizenzen für die DW ZIA-BUS-EDITION inklusive ZCES-SUP-PREM sollen am 01.06.2022 zur Verfügung stehen. Über die Vertragslaufzeit hinweg, soll eine Steigerung bis zu 6.000 Nutzer Lizenzen möglich sein.
Die benötigten Lizenzen des Hessischen Rundfunks werden zum 01.01.2023 abgerufen. Die optionale Höchstmenge beträgt für die ZIA-Trans-Edition 3.300 Lizenzen und für die ZPA-BUS-Edition 1.500 Lizenzen
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 36 Monate mit der Verlängerungsoption um 19 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung
Nachunternehmererklärung (falls erforderlich)
Bietergemeinschaftserklärung (falls erforderlich)
Eigenerklärung zur Eignung
Der Bieter / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt,
- dass sein Unternehmen nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, nicht die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und nicht seine Tätigkeit eingestellt hat,
- dass keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- dass sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
- dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
- dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
- dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bewerber vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist,
- dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
- dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
- dass er in den vergangenen drei Jahren jeweils den in der einzureichenden Tabelle eingetragenen Gesamtumsatz und den dort ebenfalls eingetragenen Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, erzielt hat.
Eigenerklärung zu Klärungsbedarf und Änderungen
Der Bieter / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt weiter folgendes:
- Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bewerbers äußern oder Nachweise wünschen (z.B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Bewerber unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
- Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bieter / Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
Vorgenannte Eigenerklärungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Hessischen Rundfunk nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Hessischen Rundfunk gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Hessischen Rundfunk gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Hessischen Rundfunks, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]