Dienstleistungen bei der weiteren Einführung von eVA.SAX in den Behörden der Sächsischen Staatsverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-05 SK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen bei der weiteren Einführung von eVA.SAX in den Behörden der Sächsischen Staatsverwaltung
Im Freistaat Sachsen soll die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung (eVA.SAX) einschließlich Dokumentenmanagement, Langzeitspeicherung sowie Aussonderung von elektronischem Schriftgut in den Behörden eingeführt werden.
Beratung und Unterstützung des Kompetenzzentrums Vorgangsbearbeitung
Zur Unterstützung des Kompetenzzentrums Vorgangsbearbeitung sind folgende Leistungen zu erbringen:
o Unterstützung bei der Projektorganisation,
o laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung,
o Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen,
o Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen und
o Projektcontrolling.
Begleitung beim Roll-Out in der Staatsverwaltung (Einführungsdienstleistungen)
Bei der weiteren Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung Staatsverwaltung sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen:
o Fachliche Unterstützung und Erarbeitung des behördenspezifischen Umsetzungskonzeptes (insbesondere der SOLL-Konzeption),
o Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten für die Integration von Fachverfahren,
o Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung eines Datenmigrationskonzepts,
o Fachliche Unterstützung bei der Erstellung technische Konzepte,
o Unterstützung und Vorbereitung bei der Installation und Konfiguration der Mandanten,
o Durchführung der Anwenderbetreuung,
o Unterstützung bei der Auswahl sowie Umsetzung der Maßnahmen zum behördenspezifischen Veränderungsmanagement und
o Multiprojektmanagement.
Schulungsdienstleistungen
Bei der weiteren Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung Staatsverwaltung sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen:
o Unterstützung bei der Schulungskonzeption/-planung,
o Schulungsdurchführung,
o Training der Multiplikatoren und
o Nachschulungen bzw. Schulungen im Bedarfsfall.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Je Los sind folgende Angaben zu machen:
o Erklärung, dass der Bewerber in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist ebenfalls eine Eigenerklärung von dem Eignungsverleiher einzureichen.
Je Los sind folgende Angaben zu machen:
o Darstellung Unternehmen,
o Angabe des Jahresumsatzes Ihres Unternehmens sowie im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistung jeweils getrennt für die Jahre 2019, 2020 und 2021 in Euro an.
o Benennung durchschnittliche Mitarbeiteranzahl sowie im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistung jeweils getrennt für die Jahre 2019, 2020 und 2021,
o Nachweis, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 500.000,00 € für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 € vorliegt. Im Falle der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist diese Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe ist ebenfalls eine Eigenerklärung von dem Eignungsverleiher einzureichen.
Je Los sind folgende Angaben zu machen:
o Angabe Gesamtanzahl und Beschreibung vergleichbarer Referenzprojekte,
o Nachweis, dass der Bewerber über ein nach ISO 9000 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem oder ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem verfügt.
o Vorstellung eines fachlichen Gesamtverantwortlichen mit jeweils 3 Referenzprojekten und Nachweis der Zertifizierungen,
o Vorstellung eines alternativen fachlichen Gesamtverantwortlichen mit jeweils 3 Referenzprojekten und Nachweis der Zertifizierungen,
o Vorstellung von vorgesehenen Mitarbeitern mit jeweils 3 Referenzprojekten und Nachweis der Zertifizierungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de