Planungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: 01/22 - Bad Orb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Orb
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63619
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klba-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Planung einer neuen Kindertagesstätte in der Friedrichstalstraße in Bad Orb in Modulbauweise.
Bad Orb
Architektenleistungen der Objektplanung (§ 34 HOAI) zur Planung und Errichtung des Neubau der Kindertagesstätte Friedrichstal für zunächst vier Gruppen mit Erweiterungsoption auf zwei weitere Gruppen in modularer Bauweise.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Der Auftragnehmer wird zunächst nur mit den Grundleistungen folgender Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI nebst Anlage 10 HOAI für das Bauvorhaben betraut:
o Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
o Leistungsphase 2 (Vorplanung)
o Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
In einer weiteren Leistungsstufe (Option) wird der Auftragnehmer mit den Grundleistungen folgender Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI nebst Anlage 10 HOAI für das Bauvorhaben betraut:
o Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
o Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
o Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation)
Der Generalübernehmer wird im Rahmen der Bauausschreibung mit den Grundleistungen folgender Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI nebst Anlage 10 HOAI für das Bauvorhaben betraut:
o Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
o Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
Diese Leistungsphasen 4 und 5 sind nicht Teil der mit dieser Bekanntmachung zu vergebenden Leistungen.
Zudem wird der Auftragnehmer mit den Grundleistungen für Freianlagen gemäß § 39 HOAI nebst Anlage 11 mit den Leistungsphasen 1 bis 8 zeitgleich mit der Beauftragung der Grundleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß 34 HOAI beauftragt.
Das Bauvorhaben soll am 01.11.2023 fertiggestellt sein
Die Auswahl erfolgt nach der höchsten Gesamtpunktzahl anhand von folgenden Auswahlkriterien:
- Für jede zusätzliche wertbare Referenz zur Objektplanung 5 Punkte. Es werden max. 15 Punkte vergeben (es werden maximal 3 zusätzliche Referenzen bewertet).
- Für jede Referenz zur Objektplanung 5 Punkte, wenn die Referenz den Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise betrifft. Es werden max. 20 Punkte vergeben.
- Für jede wertbare Referenz zur Energieeffizienz 3 Punkte (es werden maximal 3 Referenzen bewertet)
- Für jede wertbare Referenz zur Nachhaltigkeit 3 Punkte (es werden maximal 3 Referenzen bewertet)
Kommt es auf den ersten Rängen zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr fünf Bewerber für die Angebotsphase qualifizieren würden, werden alle Bewerber innerhalb der ersten Ränge mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Optional wird der Auftragnehmer mit den Grundleistungen folgender Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI nebst Anlage 10 HOAI für das Bauvorhaben beauftragt:
o Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
o Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
o Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Bauingenieur" berechtigt ist.
Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist die Eintragungs-Nr. und Ort der Architektenkammer des bei der Architektenkammer registrierten Architekten bzw. bei Bauingenieuren der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, bei der der Bauingenieur als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetragen ist, zu nennen.
- Eigenerklärung zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber/ Bieter bzw. für die Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft der bevollmächtige Vertreter bestätigt, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen
- für Personenschäden EUR 1.500.000,00
- für Sachschäden EUR 1.500.000,00
- für Vermögensschäden EUR 1.500.000,00
je Versicherungsjahr zweifach maximiert, bei einem in der EU zugelassenen Versicherer besteht oder im Auftragsfall eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist die Versicherung von jedem Mitglied nachzuweisen.
- vergleichbare Referenzen
- Angabe der Zahl der durchschnittlich Beschäftigten
Es müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzen eingereicht werden. Wertungsfähig sind nur Referenzen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Es ist ein Referenzprojekt zur Objektplanung nachzuweisen, das folgende Kriterien erfüllt:
- Bezeichnung des Auftraggebers
-es handelt es sich um den Neubau einer Kindertagesstätte oder Schule in Modulbauweise,
- die Inbetriebnahme erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum Fristende der Abgabe des
Teilnahmeantrages,
- es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI 2021 § 34 (oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung) erbracht,
- die Kosten der KG 300 + 400 betrugen mindestens 1 Mio. EUR netto,
Es ist ein zweites Referenzprojekt zur Freianlagenplanung nachzuweisen, das folgende Kriterien erfüllt:
- Bezeichnung des Auftraggebers
-es handelt sich um die Planung von Freianlagen einer Schule, einer Kita oder von Spielplätzen,
- die Inbetriebnahme erfolgte im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum Fristende der Abgabe dieses
Teilnahmeantrages,
- es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI 2013 § 39 (oder vergl. älterer HOAI-Fassung) erbracht,
- die Außenanlagenkosten (KG 500) betrugen mindestens 0,1 Mio. EUR netto,
Der Bewerber soll auch Referenzen zur Energieeffizienz (KfW Standard 40) und Nachhaltigkeit (gemäß Handreichung "nachhaltiges suffizientes Bauen" des Städtetages - Anlage 8) nachweisen. Dafür können die oben genannten Referenzen zur Objektplanung oder ganz andere Referenzen zu Planungsleistungen im Hochbau herangezogen werden. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein. Außerdem muss der Auftraggeber benannt werden.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Bauingenieur" berechtigt ist.
Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist die Eintragungs-Nr. und Ort der Architektenkammer des bei der Architektenkammer registrierten Architekten bzw. bei Bauingenieuren der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, bei der der Bauingenieur als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetragen ist, zu nennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARGK7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.