Neubau Grundschule Spardorf mit Nachmittagsbetreuung und Turnhalle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uttenreuth
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-uttenreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Spardorf mit Nachmittagsbetreuung und Turnhalle
Die Gemeinde Spardorf beabsichtigt einen Neubau der Grundschule mit Nachmittagsbetreuung und Turnhalle zu errichten. Aufgrund eines früheren VgV-Verfahrens wurden die Leistungsphasen 1-4 bereits bearbeitet. Nun soll ein Vergabeverfahren nach VgV für die noch nicht erstellten Leistungsphasen 5-9 der Neubauplanung durchgeführt werden. Aufgrund der Prognose für die Schülerzahlen wird die Schule auf 6 Klassenzimmer mit einer Erweiterungsoption um 2 weitere Klassenzimmer geplant, einschließlich einer neuen Turnhalle. Die Nebenflächen / Betreuungsräume werden aber bereits im ersten Bauabschnitt auf die „Endausbaustufe“ mit 8 Klassen ausgelegt.
Schulstraße, 91080 Spardorf
Die Gemeinde Spardorf hatte ursprünglich eine Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule vorgesehen. Dazu wurde ein VgV-Verfahren durchgeführt und ein Architekturbüro beauftragt. Nach neueren Erkenntnissen des Gemeinderats und nach Gesprächen mit der Regierung von Mittelfranken wurde nun der Entschluss gefasst doch einen Neubau der Grundschule mit Nachmittagsbetreuung und Turnhalle zu errichten. Als „Schule der Zukunft“ wurde eine kooperative Ganztagsschule angedacht. Hierzu wurde ein pädagogisches Konzept entwickelt und eine Prognose der künftigen Schülerzahlen aufgrund der Auswertung
der Bevölkerungsstatistiken durch ein unabhängiges Büro erstellt. Die räumliche Umsetzung soll als Lernhauskonzept erfolgen.
Da man von der Annahme ausging, dass auf Grund der Vergabe der Planungsleistungen über eine europaweite Ausschreibung und ein VgV-Verfahren auch die Planung der Neubaumaßnahme keine neue Ausschreibung erfordert wurden die Leistungsphasen 1-4 von dem beauftragten Architekturbüro erstellt. Um das Risiko eines Vergabeverstoßes der die Förderfähigkeit der Maßnahme in Gefahr bringen würde auszuschließen folgt die Gemeinde der dringenden Empfehlung der Förderstelle der Regierung ein neues Vergabeverfahren nach VgV für die noch nicht erstellten Leistungsphasen 5-9 der Neubauplanung durchzuführen.
Aufgrund der Prognose für die Schülerzahlen wird die Schule einschließlich einer neuen Turnhalle mit 6 Klassen geplant. Eine zusätzliche Erweiterung als zweiter Bauabschnitt um 2 weitere Klassenzimmer soll bei Bedarf später realisiert werden. Die Nebenflächen / Betreuungsräume werden aber bereits im ersten Bauabschnitt auf die „Endausbaustufe“ mit 8 Klassen ausgelegt. Die Baukosten für die Maßnahme werden auf ca. 12 Mio. € Brutto + Turnhalle geschätzt.
Zwischenzeitlich ist auch die Bebauungsplanänderung einschließlich Lärmschutzgutachten weit fortgeschritten so dass den weiteren Planungen nichts mehr im Wege steht. Durch die Verzögerungen steht die Gemeinde nun unter einem hohen Erwartungs- und Zeitdruck, sodass kurzfristig mit der weiteren Planung und der Ausführung begonnen werden muss, gewünschter Ausschreibungsbeginn noch 2022.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Ausschlusskriterien:
- Teilnahmeantrag nicht komplett ausgefüllt
- Nicht Vorliegen einer Berufszulassung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend)
- Nicht Vorliegen einer Eigenerklärung von Ausschlussgründen (Angaben auf dem Bewerbungsbogen
ausreichend)
- Nicht Vorliegen des Nachweises über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Mehrfachbeteiligung
.
Auswahlkriterien:
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2015 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten
(Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4-Seiten darzustellen, damit
die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen beurteilbar ist. Angaben:
- Nachweis derselben Plananforderungen (mind. HZ III §34 HOAI, unabhängig von Größe und Kosten
(Formblatt III-10b))
- bei Bewerbergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt "Formblatt III.9 Erklärung der
Bewerbergemeinschaft" auszufüllen
.
Es erfolgt eine vergleichende Bewertung nach der Skala 0-5; im Bezug auf folgende Wertungskriterien, bei
auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los:
.
- Neubau
- Leistungsumfang (Leistungsphasen 5-9 nach § 34 HOAI 2021)
- Honorarzone (mind. III; i. S. v. § 5 Abs. 1 HOAI)
- Mind. 4 technische Mitarbeiter
- Eigenerklärung Bürokapazität für Ausschreibungsbeginn 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für
Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das
2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht
Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im
Auftragsfall.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten im Bereich Gebäude und Innenräume gemäß §34 HOAI
2021, mind. HZ III erforderlich:
— Name und Ort des Referenzprojekts
— Art und Nutzung des Neubaus
— Art der Baumaßnahme (Neubau)
— Leistungsumfang (Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2021)
— Leistungszeit (Beginn/Ende nach Monat und Jahr)
— Honorarzone (i. S. v. § 5 Abs. 1 HOAI)
— Baukosten (Kgr. 300-400)
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach 2015 beendet wurden. Es muss
mindestens 1 Referenz über einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III)
benannt werden bei der Leistungen der Leistungsphasen 5-9 nach 11.1 der Anlage 11 zur HOAI 2021 erbracht
wurden.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß
Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Ist die
Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen
als Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet
ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher
Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die
natürlichen Personen gestellt werden.
- Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder
juristische Personen gestellt werden. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter
zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abz-bayern.de