Planung der Technischen Ausrüstung für den Neubau des DGH Mengsberg Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt (Hessen)
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 35279
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Ausrüstung für den Neubau des DGH Mengsberg
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 3 (LOS 1) und Anlagengruppen 4 und 8 (LOS 2), Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Mengsberg zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Als erste Stufe sollen jeweils die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden.
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3
Neustadt (Hessen)
In der Stadt Neustadt (Hessen) wurde 2018 das IKEK als Grundlage zur Förderung von Projekten in der hessischen Dorfentwicklung erarbeitet. Im Handlungsfeld "Gemeinschaftsräume und Begegnungen" wurde in dem Zuge ein gesamtkommunales Konzept für öffentliche Gemeinschaftsräume innerhalb der Kommune entwickelt. Die Dorfgemeinschaftshäuser sollen dabei unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte vertreten und jeweils ein Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Stadtteile und darüber hinaus aufweisen. Für das neu zu errichtende Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Mengsberg ist der Schwerpunkt Kultur-Bildung vorgesehen. Es füllt damit eine Angebotslücke in der Kommune in Form von Raumkapazitäten für Veranstaltungen von bis zu 100 - 120 Personen. Zudem sollte ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal in einer ebenerdigen Zugänglichkeit und barrierefreien Ausstattung nach aktuellen Standards bestehen, um mobilitätseingeschränkten Personen oder auch Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen eine spontane und autonome Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen.
Die Stadt Neustadt hat eine Machbarkeitsstudie zur Zukunft der Gemeinschaftsräume in Mengsberg erstellen lassen. Als Ergebnis der Studie ist festzuhalten, dass ein Neubau aus verschiedenen Gründen sowohl wirtschaftlich ist als auch alle modernen Ansprüche an ein Gebäude (vollständige Barrierefreiheit, energetische Gesichtspunkte, Parkfläche u.a. für E-Bikes und E-Autos, etc.) erfüllt.
Zusammen mit den Mengsberger*innen wurde ein zukünftiger Standort entwickelt, der sich in direkter Nachbarschaft zur Grundschule und zum Freizeitbereich (offene Grillhütte, Hallenbad, Reitanlage) befindet. Das Grundstück für den möglichen Neubau befindet sich im Eigentum der Auftraggeberin. Im Umfeld des Neubaus soll eine Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden, u.a. mit kleineren Spielangeboten sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Ladestationen für E-Autos und E-Bikes zur Förderung klimafreundlicher Mobilitätsformen.
Der angestrebte Neubau soll einen abteilbaren Saal (ca. 150 qm) für rund 100-120 Personen mit angeschlossener Bühne (ca. 37 qm) sowie einen Küchenbereich mit Kühlmöglichkeiten, Lagerräumen und einer Theke in Verbindung zum großen Saal (ca. 50 qm) beinhalten. Zudem soll das Gebäude über ein Foyer inklusive einer Garderobe (ca. 25 qm), Sanitäranlagen (inklusive barrierefreiem WC) und ein Material-/Stuhllager (ca. 12 qm) verfügen. Die Bruttogrundfläche beträgt insgesamt ca. 367 qm, davon sind ca. 275 qm Nutzfläche. Der Raumbedarf ergibt sich aus den gesammelten Nutzungsansprüchen lokaler und kommunaler Akteure.
Um dem Gebäude einen einladenden, öffentlichen Charakter zu geben und zudem möglichst multifunktionale Nutzungen mit Verbindungen zwischen Innen- und Außenraum zu ermöglichen, ist vor dem Eingang eine befestigte Fläche vorgesehen, die ggf.in Verbindung zum Foyer bespielt werden kann. Zudem erhält der Saal eine Fensterfront mit mehreren Türen zu einer befestigten Terrasse, die die Saalnutzung nach außen öffnen kann. Sowohl an der Gebäudeseite neben Bühne und Stuhllager als auch an der Seite der Küche sind Außenzugänge vorgesehen, die neben der vorgegebenen Flucht- und Rettungswege auch als Anlieferungswege fungieren.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 3, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Als erste Stufe sollen für beide Lose jeweils die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden.
Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beauftragung der jeweiligen zweiten Stufe davon abhängt, dass weitere Fördermittel bewilligt werden.
Es bleibt vorbehalten, sich aus der Planung ergebende Wiederholungs- oder Änderungsleistungen zu beauftragen.
Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8
Neustadt (Hessen)
Allgemeine Beschreibung siehe Los 1.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Als erste Stufe sollen für beide Lose jeweils die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden.
Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beauftragung der jeweiligen zweiten Stufe davon abhängt, dass weitere Fördermittel bewilligt werden.
Es bleibt vorbehalten, sich aus der Planung ergebende Wiederholungs- oder Änderungsleistungen zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beide Lose:
• Eigenerklärung des Bieters über den Eintrag in Ingenieurliste oder sonstiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung im Land Hessen
• Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handels-/Partnerschaftsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots ist, versichert der Bieter mit der Abgabe seines Angebots, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handels-/Partnerschaftsregister erfolgt sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Handels-/Partnerschaftsregisterauszug für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000.- € für Personenschäden und 2.000.000.- € für sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird (beide LOSE). Bei Bietergemeinschaften muss entsprechender Versicherungsschutz für alle Mitglieder einschließlich der Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehen.
2. Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 - anzugeben ist der aktuellere Wert) in Euro netto (LOS 1).
3. Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8 (2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 - anzugeben ist der aktuellere Wert) in Euro netto (LOS 2).
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 3.000.000.- € für Personenschäden und 2.000.000.- € für sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz betragen.
Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 50.000.- € netto für LOS 1 und mindestens 50.000.- € netto für LOS 2 betragen haben.
1. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV (beide LOSE)
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften und weiteren technischen Mitarbeitern/innen (beide LOSE)
3. LOS 1
Vorlage von Referenzen aus den letzten drei Jahren (Übergabe des Objekts frühestens 2019) bezogen auf TA-Planungen der Anlagengruppen 1-3, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung von Dorfgemeinschaftshäusern, Gemeindezentren, Bürgerhäusern, Bürgerzentren, Nachbarschaftshäusern, Stadtteilzentren und Gemeindehäusern sowie Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
4. LOS 2
Vorlage von Referenzen aus den letzten drei Jahren (Übergabe des Objekts frühestens 2019) bezogen auf TA-Planungen der Anlagengruppen 4 und 8, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung von Dorfgemeinschaftshäusern, Gemeindezentren, Bürgerhäusern, Bürgerzentren, Nachbarschaftshäusern, Stadtteilzentren und Gemeindehäusern sowie Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
Zu 2:
Das sich bewerbende Büro muss mindestens 3 Mitarbeiter Fachrichtung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (LOS 1) und mindestens 3 Mitarbeiter Fachrichtung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8 (LOS 2), (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) einschließlich des Büroinhabers beschäftigen. Hierbei sind Doppelnennungen nicht zulässig, z.B. dürfen Führungskräfte nicht nochmals bei Dipl.-Ing./ Arch. aufgeführt werden und Dipl.-Ing/ Arch. nicht erneut bei sonstigen technischen Mitarbeitern
Zu 3:
Es müssen mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, bei denen in den Anlagengruppen 1-3 mindestens die LP 3 - 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar (in längstens drei Monaten bei Abgabe des Angebots) vor dem Abschluss steht.
Zu 4:
Es müssen mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, bei denen in den Anlagengruppen 4 und 8 mindestens die LP 3 - 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar (in längstens drei Monaten bei Abgabe des Angebots) vor dem Abschluss steht.
Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Um in dem Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können, ist zudem die Vorlage einer Datenschutzerklärung erforderlich. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunternehmen und eignungsleihenden Unternehmen sowie von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabedes Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 10.05.2022, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)